Wissen & Kontext
Asbest-Faserfreisetzung: Wie viel Bohren, Schleifen und Fräsen freisetzen
Solange asbesthaltiges Material unberührt bleibt, gibt es kaum Fasern ab. Sobald jemand bohrt, schleift, abschlägt oder herausreißt, steigt die Konzentration um Größenordnungen: von rund 5.000 Fasern pro Kubikmeter beim vorsichtigen Tapetenabreißen bis zu 1,5 Millionen beim Abschleifen von asbesthaltigem Fliesenkleber. Für Bodenbeläge ist das keine neue Erkenntnis — das Umweltbundesamt ließ bereits 1978 messen, was das Herausreißen von Flex-Platten freisetzt: eine Million Fasern pro Kubikmeter, das Hundertfache dessen, was ein Sanierungsverfahren heute einhalten muss.
Messwerte
Wie viele Fasern setzt welche Arbeit frei?
Ein Fachvortrag zum selektiven Rückbau hat Richtwerte aus der Asbest-Fachliteratur (Forum Asbest, Haus der Technik Essen) zusammengestellt. Sie zeigen, wie stark die Faserfreisetzung von der Art der Tätigkeit abhängt — nicht vom bloßen Vorhandensein des Materials.
| Tätigkeit | Material | Größenordnung Faserfreisetzung | Quelle |
|---|---|---|---|
| Tapete abreißen (bei 10–20 % Flächenanteil) | Asbestspachtel | 5.000 Fasern/m³ | Schäffner, Forum Asbest (HdT Essen 2009) |
| Loch in Wand bohren | Asbestspachtel | 8.600 Fasern/m³ | Schäffner, Forum Asbest (2009) |
| Loch in Fliese bohren | asbesthaltiger Fliesenkleber | 36.000 Fasern/m³ | Hiltpold, Forum Asbest (2014) |
| Einzelne Fliesen abschlagen | asbesthaltiger Fliesenkleber | 77.000 Fasern/m³ | Hiltpold, Forum Asbest (2014) |
| Asbest-Spachtel abschleifen | — | 1,5 Mio. Fasern/m³ | Dr. Berg, Forum Asbest (2009) |
| Asbest-Fliesenkleber abschleifen | — | 1,5 Mio. Fasern/m³ | Hiltpold, Forum Asbest (2014) |
Die Werte sind Emissionen der jeweiligen Tätigkeit — also die Fasermenge, die bei der Arbeit in die Raumluft gelangt. Entscheidend ist, wer sie unter welchen Bedingungen ausführt. Zertifizierte Fachfirmen arbeiten nach TRGS 519 unter Vollschutz: persönliche Schutzausrüstung und Atemschutz, ein abgeschotteter Schwarzbereich unter Unterdruck, staubbindende Verfahren und direkte Absaugung. So gelangen die Fasern weder in die Atemluft der Arbeiter noch in die übrige Wohnung — und nach der Sanierung wird per Freimessung geprüft, dass die Luft wieder unbelastet ist. Genau deshalb sind solche Arbeiten Fachbetrieben vorbehalten.
Gefährlich werden die Werte oben für die ungeschützte Person im bewohnten Raum. Zwischen dem vorsichtigen Tapetenabreißen und dem Abschleifen von Fliesenkleber liegt der Faktor 300. Zur Einordnung: Die arbeitsschutzrechtliche Akzeptanzkonzentration der TRGS 910 liegt bei 10.000 Fasern/m³ — und selbst dieser Wert gilt nur für zeitlich begrenzte, kontrollierte berufliche Exposition, nicht für dauerhaftes Wohnen. Schon das Bohren eines Lochs in eine Fliese überschreitet ihn um ein Mehrfaches, das Abschleifen von Kleber um mehr als das Hundertfache. Wer ohne Schutz in der eigenen, bewohnten Wohnung bohrt oder fräst, atmet genau diese Konzentrationen ein — das ist der Kern des Problems.
Quelle — Dr. Bernd Ahlsdorf (UCL Umwelt Control Labor GmbH): „Selektiver Rückbau unter Berücksichtigung der Asbestproblematik" (PDF), 3. Norddeutsches Fachsymposium Recycling-Baustoffe, Kiel, 16.05.2019 (Zusammenstellung der Richtwerte). Ursprungsquellen: Forum Asbest, Haus der Technik (HdT) Essen — Schäffner (2009), Dr. Berg (2009), Hiltpold (2014); Faserwerte zu Fliesenklebern u. a. auf Basis der SUVA-Veröffentlichung 2014.
Die Messreihe von 1978
Was das Umweltbundesamt schon 1978 messen ließ
Die Werte oben stammen aus der Fachliteratur der Jahre 2009 bis 2019. Die entscheidende Messreihe zu asbesthaltigen Bodenbelägen ist jedoch Jahrzehnte älter: 1978 ließ das Umweltbundesamt Berlin das Battelle-Institut untersuchen, wie viele lungengängige Fasern Flex-Platten bei unterschiedlicher Beanspruchung abgeben — in genau den Jahren, in denen diese Platten in Berliner Wohnungen verlegt wurden.
| Beanspruchungsart | Bedingung | Faserfreisetzung |
|---|---|---|
| Natürlicher Laufverschleiß | Nullprobe (ohne Luftbewegung) | < 1.000 Fasern/m³ |
| Natürlicher Laufverschleiß | Platten abgedeckt | < 1.000 Fasern/m³ |
| Natürlicher Laufverschleiß | frisch verlegte Platten | < 1.000 Fasern/m³ |
| Simulierter Laufverschleiß | mit Sohlenleder und Sand | 10.000 Fasern/m³ |
| Simulierter Laufverschleiß | mit Schleifpapier | 60.000 Fasern/m³ |
| Bearbeitung | Zerschneiden mit Schlagschere | 30.000 Fasern/m³ |
| Demontage | Abschaben | 25.000 Fasern/m³ |
| Demontage | Abschleifen | nicht nachweisbar — Versuchsbedingungen nicht überliefert |
| Demontage | Abreißen mit Reißzange | 1.000.000 Fasern/m³ |
Faseremission bei Flex-Belägen nach Beanspruchungsart. Battelle-Institut im Auftrag des Umweltbundesamts Berlin, 1978.
Was „simulierter Laufverschleiß" bedeutet: Statt jahrelang zu warten, bis Schuhsohlen eine Platte abgenutzt haben, wurde die Oberfläche im Versuch mit einem Reibmittel bearbeitet — der beschleunigte Laborersatz für Alltagsabrieb. Battelle nutzte dafür zwei Varianten. Schleifpapier ist der bewusst harte Extremfall; Sohlenleder und Sand bildet den Mechanismus nach, der in einer Wohnung wirkt, wenn Straßenschmutz unter den Schuhen in den Flur getragen wird. Beides bleibt ein beschleunigter Labortest: Er presst den Abrieb vieler Jahre in einen Versuch. Er ist keine Messung der Raumluft in einer bewohnten Wohnung — und darf auch nicht so gelesen werden. Der Unterschied zum „natürlichen Laufverschleiß" ist wichtig: Die drei Zeilen dort sind Referenzmessungen unter Ruhebedingungen — Nullprobe ohne Luftbewegung, abgedeckte Platten, frisch verlegte Ware. Sie beschreiben den ungestörten Zustand, nicht den benutzten Fußboden.
Zur Zeile „Abschleifen — nicht nachweisbar": Der Wert ist so überliefert; unter welchen Bedingungen geschliffen und gemessen wurde (nass oder trocken, mit oder ohne Absaugung, wie lange), geht aus der Quelle nicht hervor. Battelle arbeitete 1978 mit einem Messverfahren, das noch nicht standardisiert war — die heute maßgebliche Richtlinie VDI 3492 kam erst 1991. „Nicht nachweisbar" heißt deshalb nur: unterhalb dessen, was diese Versuchsanordnung erfassen konnte. Warum ausgerechnet das Abschleifen darunter blieb, während das Abschaben 25.000 Fasern/m³ ergab, lässt sich aus der Tabelle nicht ableiten. Die Zeile wird hier wiedergegeben, aber nicht interpretiert.
Quelle — H. Heide, R. König, H.-G. Kling, „Untersuchung und Bewertung von Asbestemissionen bei der Bearbeitung von Asbestzement und asbesthaltigen Fußbodenbelägen", hrsg. vom Umweltbundesamt Berlin (Berichte 1/80), Erich Schmidt Verlag 1979. Die Originalpublikation ist nicht digitalisiert; Tabellen 8 und 10 sind wiedergegeben in: Heinz Kropiunik, „Entsorgung von asbesthaltigen Boden- und Wandbelägen", Schriftenreihe des österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Band 26/2002, ISBN 3-902338-16-4, Pkt. 3.3.5 (Tabelle 8, Flex-Platten) und 3.4.5 (Tabelle 10, CV-Beläge). Die dort formulierten Bewertungen stammen aus dem Jahr 2002, nicht von 1978. Unabhängige Laborstudie zum Fußgängerverkehr und zum Brechen/Schleifen einzelner Fliesen: A. Marini, M. Zanetti u. a., Politecnico di Torino, International Journal of Environmental Research and Public Health 18(4):2073 (2021), doi:10.3390/ijerph18042073. Wert für das Abreißen von Flex-Belägen im Berufskrankheiten-Verfahren: DGUV/IFA, BK-Report „Faserjahre" 1/2013, Tabelle 7.20 (90-%-Wert 2.000.000 Fasern/m³) — der Report stützt sich auf dieselbe UBA-Berichtsreihe von 1980 und ist daher keine unabhängige Messung, wohl aber die heute maßgebliche amtliche Bemessungsgrundlage. Heutige Werte: TRGS 519, Fassung 28.02.2025, Nr. 2.8/2.9 (Akzeptanzkonzentration 10.000 Fasern/m³, Toleranzkonzentration 100.000 Fasern/m³ nach TRGS 910, Freimessung unter 500 Fasern/m³); Richtlinie (EU) 2023/2668 (0,01 Fasern/cm³ ab 21.12.2025, 0,002 Fasern/cm³ ab 21.12.2029). Schwelle der Verlegezeit: UVV VBG 119 (1973), § 3a in der Fassung des Zweiten Nachtrags (Anfang der 1980er Jahre), 0,5 Fasern/cm³ als Ausnahmeschwelle für die Weiterverwendung — Wortlaut nach dem Asbest-Ersatzstoffkatalog des HVBG (Band 10, 1985).
Gegenüberstellung
1978 gemessen — heute zulässig
Die Zahlen von 1978 sind für sich genommen abstrakt. Ihre Bedeutung ergibt sich erst im Vergleich mit den Werten, die heute den Arbeitsschutz bestimmen.
| Wert | Fasern/m³ | Verhältnis zur heutigen Akzeptanzkonzentration |
|---|---|---|
| Freimessung nach abgeschlossener Sanierung — erst darunter darf ein Raum wieder genutzt werden (TRGS 519, Messung nach VDI 3492) | unter 500 | 1/20 |
| EU-Arbeitsplatzgrenzwert ab 21.12.2029 | 2.000 | 1/5 |
| Akzeptanzkonzentration TRGS 910/519 — Obergrenze für anerkannte emissionsarme Verfahren; zugleich EU-Arbeitsplatzgrenzwert seit 21.12.2025 | 10.000 | Referenzwert |
| 1978: simulierter Laufverschleiß mit Sohlenleder und Sand — Flex-Platte | 10.000 | erreicht ihn genau |
| 1978: Zerschneiden mit der Schlagschere — der Handgriff beim Verlegen | 30.000 | 3-fach |
| 1978: simulierter Laufverschleiß mit Schleifpapier | 60.000 | 6-fach |
| Toleranzkonzentration TRGS 910 — oberhalb dieses Werts gilt das Krebsrisiko als hoch und nicht hinnehmbar; Beschäftigte dürfen ihm nicht ausgesetzt werden | 100.000 | 10-fach |
| Ausnahmeschwelle der UVV VBG 119 (1973) in der Fassung ihrer Nachträge — der Maßstab, an dem sich Anfang der 1980er Jahre die Weiterverwendung bemaß | 500.000 | 50-fach |
| 1978: Abreißen der Flex-Platten mit der Reißzange | 1.000.000 | 100-fach |
| DGUV, BK-Report „Faserjahre" (2013): Abreißen von Flex-Belägen — der Wert, mit dem Berufskrankheiten berechnet werden | 2.000.000 | 200-fach |
| 1978: Abschleifen eines Cushion-Vinyl-Belags (schwach gebundener Asbestpappe-Rücken, anderes Produkt) | 53.000.000 | 5.300-fach |
Der wichtigste Vergleich ist der mit der Toleranzkonzentration: 100.000 Fasern/m³ markieren nach TRGS 910 die Grenze zum hohen, nicht mehr hinnehmbaren Krebsrisiko. Beschäftigte dürfen oberhalb dieses Werts nicht exponiert werden. Der 1978 für das Abreißen der Flex-Platten gemessene Wert liegt beim Zehnfachen davon. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung rechnet in ihrem BK-Report „Faserjahre" sogar mit 2.000.000 Fasern/m³ für diese Tätigkeit — es ist der Wert, auf dessen Grundlage heute Berufskrankheiten anerkannt oder abgelehnt werden. Dieselbe Tätigkeit, die 2002 als unbedenklich eingeordnet wurde, dient der Unfallversicherung heute als Bemessungsgrundlage für asbestbedingte Krebserkrankungen.
Das Herausreißen der Platten — die Arbeit, die bei jeder Bodenrenovierung anfällt — lag damit rund hundertfach über dem, was heute ein behördlich anerkanntes Sanierungsverfahren einhalten muss, und etwa zweitausendfach über dem Wert, ab dem ein sanierter Raum wieder freigegeben wird. Gemessen 1978. Für genau diese Arbeit erteilte die degewo Mieterinnen und Mietern noch Jahrzehnte später schriftliche Renovierungsgenehmigungen.
Was die Messreihe von 1978 ausdrücklich nicht zeigt, ist ebenso wichtig: Für den normalen, unbeschädigten Fußboden weist Battelle keine messbare Freisetzung aus. Alle drei Zeilen zum natürlichen Laufverschleiß liegen unter der Nachweisschwelle von 1.000 Fasern/m³. Eine unabhängige Laborstudie des Politecnico di Torino kam 2021 zum selben Ergebnis: Bei simuliertem Fußgängerverkehr auf Vinyl-Asbest-Fliesen war keine Faserfreisetzung nachweisbar. Wer daraus liest, ein intakter Boden setze im Wohnalltag laufend Fasern frei, geht über die Datenlage hinaus.
Die 10.000 Fasern/m³ aus der Verschleißsimulation mit Sohlenleder und Sand sind deshalb kein Wohnraumwert, sondern das Ergebnis eines beschleunigten Abriebversuchs. Bemerkenswert bleiben sie trotzdem — sie zeigen, dass sich der Asbest aus einer Flex-Platte durch mechanischen Abrieb überhaupt lösen lässt, ohne dass jemand bohrt, schneidet oder reißt. Wo der Boden also tatsächlich abgenutzt, gerissen oder gebrochen ist, endet die Reichweite des Satzes, unbeschädigtes Material sei ungefährlich.
Wie die Werte einzuordnen sind
Battelle maß rasterelektronenmikroskopisch nach einem Verfahren, das damals noch nicht standardisiert war; Angaben zu Probenahmedauer und Luftprobenmenge fehlen in der Veröffentlichung. Die österreichische Behördenstudie von 2002, über die die Messreihe überliefert ist, weist ausdrücklich darauf hin und leitet daraus für Flex-Platten die Einschätzung ab, aus „einer konventionellen Entfernung bzw. Entsorgung von Flex-Platten" lasse sich „keine besondere Gesundheitsgefährdung" ableiten — unter der Annahme, die Messung habe jeweils nur so lange gedauert wie die Tätigkeit, und rechnerisch verteilt auf eine 30-minütige Normmessung. Für die Cushion-Vinyl-Beläge kommt dieselbe Quelle zum gegenteiligen Ergebnis: Deren Entfernung durch Abreißen oder das Abschleifen der Kleberreste ziehe Konzentrationen nach sich, „welche als gesundheitsschädlich qualifiziert werden müssen".
Wichtig ist dabei die Zeitrechnung, weil sie leicht durcheinandergerät: Gemessen hat Battelle 1978. Die entwarnende Bewertung stammt dagegen nicht aus dieser Zeit, sondern aus der österreichischen Studie selbst — Schriftenreihe des Umweltministeriums, Band 26/2002, verfasst von Dipl.-Ing. Heinz Kropiunik. Also aus dem Jahr 2002: neun Jahre nach dem deutschen Asbestverbot, drei Jahre nach der EU-Verbotsrichtlinie. Zweck jener Studie war es, einen Ablauf für die Entfernung solcher Beläge zu definieren und dessen Kosten zu ermitteln — nicht, eine Gesundheitsbewertung vorzunehmen.
Beiden Zeitpunkten fehlt der Maßstab, der heute gilt. Der Maßstab jener Jahre lag bei 500.000 Fasern/m³ — der Ausnahmeschwelle der Unfallverhütungsvorschrift VBG 119 in der Fassung ihrer Nachträge, dem Fünfzigfachen des heutigen Werts. Das risikobasierte Konzept mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentration kam erst Jahre nach 2002; der verbindliche EU-Arbeitsplatzgrenzwert von 10.000 Fasern/m³ gilt erst seit dem 21. Dezember 2025. Und dass es keinen sicheren Schwellenwert gibt, ist heute unbestritten. Die Messungen haben sich seit 1978 nicht geändert. Nur ihr Maßstab.
Warum die Spanne so groß ist
Nicht das Vorhandensein zählt — die Bearbeitung
Beide Messreihen — die Fachliteratur und Battelle 1978 — führen zum selben Befund: Die Faserzahl hängt nicht davon ab, ob Asbest verbaut ist, sondern davon, was jemand damit tut.
Genau auf den intakten Zustand berufen sich Vermieter und Behörden, wenn sie vom „bestimmungsgemäßen Umgang" sprechen. Der Haken liegt im Wort „unbearbeitet": Wer in einer Altbauwohnung eine Lampe anbringt, ein Regal dübelt oder einen alten Bodenbelag herausreißt, tut im Zweifel genau das, was die Faserzahl in die Höhe treibt — ohne es zu wissen. Wie sich schwach und fest gebundener Asbest unterscheiden und woran sich Verdachtsmaterial erkennen lässt, erklärt die Seite Was ist Asbest.
Und weil es laut WHO und EU-Richtlinie 1999/77/EG keinen sicheren Schwellenwert gibt, lässt sich keine dieser Arbeiten als „unbedenklich" einordnen, sobald Asbest im Spiel ist: Jede eingeatmete Faser kann potenziell Krebs auslösen.
Was die Daten für den Fall bedeuten
Der „schlimmstmögliche Fall" — die Graunstraße
Die Richtwerte aus der Fachliteratur gelten für Wand-Spachtel und Fliesenkleber, die Messreihe von 1978 für die Flex-Platten selbst. Der Berliner Fall betraf ein drittes Material — den Kleber unter den Platten — aber eine Bearbeitung aus derselben, faserintensivsten Kategorie.
Im dokumentierten Fall Graunstraße fräste der Mieter 2012 den asbesthaltigen Bodenkleber — den schwarzen Bitumenkleber unter Floor-Flex-Platten — ohne Schutzmaßnahmen aus. Dass dieser Kleber asbesthaltig war, ist gutachterlich belegt: Ein akkreditiertes Labor wies Chrysotil-Asbest mit lungengängigen WHO-Fasern nach (Gutachten Ökoexpert, Labor Competenza, Prüfbericht BL16143).
Der Bodenkleber selbst steht in keiner der Tabellen oben. Doch die Schlussfolgerung ist zwingend: Das Ausfräsen von verklebtem Material setzt nicht weniger Fasern frei als das Abschlagen einzelner Fliesen (rund 77.000/m³) — es ist eine mindestens ebenso abrasive Arbeit und gehört in dieselbe Kategorie wie das Abschleifen von Fliesenkleber (rund 1,5 Mio./m³) oder Mörtel (rund 1,4 Mio./m³). Auf genau diese Fachwerte stützte sich die Strafanzeige, als sie die Freisetzung bei den Fräsarbeiten auf 1,2 bis 1,5 Millionen Asbestfasern pro Kubikmeter bezifferte (Ermittlungsakte, Bl. 2–5).
Die ermittelnde Kriminalhauptkommissarin bestätigte diese Einordnung: Das Abschleifen asbesthaltiger Baustoffe mit einer normalen Fräsmaschine in geschlossenen Wohnungen stelle „so ziemlich den schlimmstmöglichen Fall" dar (Abschlussvermerk, Ermittlungsakte, Bl. 104–106). Zu einer gerichtlichen Klärung dieser Exposition kam es allerdings nie: Das Strafverfahren wurde eingestellt, dem Mieter im Zivilverfahren die Prozesskostenhilfe verweigert. Wie das geschah, dokumentiert die Seite zum Strafverfahren.
Quellen — Asbestnachweis im Kleber: Gutachten Ökoexpert, Labor Competenza (Prüfbericht BL16143), 2018/2019. Richtwerte der Faserfreisetzung: Hiltpold, Forum Asbest (HdT Essen 2014) sowie Unternehmen ZUKUNFT Bauen 2015, S. 76 „Gefahr im Verborgenen" (Bossemeyer/Hohlweck/Zwiener), zitiert im Ahlsdorf-Vortrag. Fasereinordnung 1,2–1,5 Mio./m³ und „schlimmstmöglicher Fall": Strafanzeige RA Dr. Schüttpelz (18.05.2021) bzw. Abschlussvermerk KHK'in Tomalla, LKA 336 (08.10.2021) — Ermittlungsakte.
Praktische Konsequenz
Was Mieter daraus mitnehmen sollten
Für Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 greift seit dem 5. Dezember 2024 die Entlastungsvermutung des § 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV nicht: Asbest ist zu unterstellen, solange kein Gegenteil nachgewiesen ist. Praktisch heißt das: Vor dem Bohren, Fliesen-Abschlagen oder Boden-Ausbauen lohnt in Altbauwohnungen die Frage nach einer Materialprobe — und intaktes Verdachtsmaterial bleibt am besten unberührt. Wie sich asbestverdächtige Bodenbeläge erkennen lassen, zeigt der Beitrag zu Floor-Flex-Platten im Boden.
Der gefährlichste Moment ist die Bearbeitung
Nicht das bloße Vorhandensein von Asbest ist das akute Risiko, sondern jede mechanische Einwirkung: Bohren, Schleifen, Abschlagen, Fräsen. Für Mieterinnen und Mieter heißt das: in einer Wohnung mit Asbestverdacht vor jeder solchen Arbeit erst die Belastung klären lassen — und nicht selbst Hand anlegen. Welche Rechte Sie im Verdachtsfall haben und welche Schritte sinnvoll sind, fasst die Seite für Betroffene zusammen.
Asbestverdacht in Ihrer Wohnung?
Wenn Ihr Gebäude vor 1993 errichtet wurde, sollten Sie vor jeder Renovierung Klarheit über eine mögliche Asbestbelastung haben.