1960er–1970er
Massiver Asbestverbau in Berliner Wohnungen
Während des Baubooms werden in West-Berliner Plattenbauten und Mehrfamilienhäusern systematisch asbesthaltige Materialien verbaut: Bodenfliesen (Floor-Flex), Wandplatten, Rohrisolierungen, Dachplatten. Bei späteren Sanierungen werden erhebliche Mengen Sondermüll dokumentiert — bei der Wedding-Strangsanierung der degewo durchschnittlich 500 Kilogramm pro Wohnung (
Drs. 18/20 913, 151 Wohnungen).
1979
Erste Einschränkungen für Spritzasbest in Deutschland
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) schränken den Einsatz von Spritzasbest ein. Fest gebundene Asbestprodukte — wie sie in Berliner Wohnungen massenhaft verbaut sind — bleiben erlaubt.
1992
Gutachten-Skandal in Friedrichshain — Asbestbewertungen politisch herabgestuft
Unabhängige Gutachter stufen die Sokalit-Platten in 528 Friedrichshainer Wohnungen als schwach gebundenen Asbest ein — Dringlichkeitsstufe I, sofortige Sanierung erforderlich. Der Senat lehnt die Finanzierung ab. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne dokumentiert den Vorgang in Drs. 12/2533:
„Der Bausenator hat die Feststellung der Sanierungsnotwendigkeit schuldhaft verzögert, indem er unter Fälschung von Asbestgutachten die gutachterlichen Ergebnisse soweit verfälschte, daß in höchst unterschiedlichem Maße die Sanierungsnotwendigkeit festgestellt werden konnte.“
Nach einem Missbilligungsantrag gegen Bausenator Wolfgang Nagel (Drs. 12/2212) zieht der Senat seine falschen Bewertungsvorgaben zurück.
Frank Bielka ist zu diesem Zeitpunkt Staatssekretär für Bau- und Wohnungswesen in derselben Senatsverwaltung. Ein Jahr später bezeichnet er im Plenum eine eigentümerunabhängige Mieterberatung für 968 betroffene Wohnungen als „nicht erforderlich“ — die „Information der Mieter“ nur als Posten der Baudurchführung. Dieselbe verharmlosende Linie wie sieben Jahre später bei 62.800 Wohnungen.
Quelle — Drs. 12/2212 (Missbilligungsantrag); Drs. 12/2533 (Sanierungsantrag); Plenarprotokoll 12/50
1993
Deutschland verbietet Asbest
Die Gefahrstoffverordnung verbietet Herstellung und Verwendung aller Asbestarten in Deutschland. Eine systematische Information der Mieter über den vorhandenen Asbest in ihren Wohnungen erfolgt nicht.
Quelle — Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 1993; LG Berlin, Urteil v. 17.01.2018, Az. 18 S 140/16 (Hinweispflicht spätestens ab der Asbest-Richtlinie 1996)
1999
EU verbietet Asbest — kein sicherer Schwellenwert
Die Richtlinie 1999/77/EG vom 26. Juli 1999 verbietet das Inverkehrbringen und die Verwendung von Chrysotilasbest vollständig. Die Richtlinie stellt fest: Es gibt keinen sicheren Schwellenwert für die Asbestexposition.
Quelle — EU-Richtlinie 1999/77/EG
Oktober 1999
Gottschalk-Weg: Asbestfasern in Wohnungen freigesetzt
Am Joachim-Gottschalk-Weg 10–14 in Gropiusstadt demontiert die degewo 10.000 m² Wellasbest-Fassadenplatten — ohne die Fenster der Wohnungen abzudichten. Asbestfasern gelangen in bewohnte Räume. Die degewo bestreitet die unsachgemäße Sanierung. Der Tagesspiegel berichtet am 18. Oktober 1999.
Quelle — Tagesspiegel, 18.10.1999; Kleine Anfrage 13/5262, Antwort zu 5
22. Dezember 1999
KA 5262: Oesterheld fragt nach Asbest — Flex-Platten fehlen in der Antwort
Barbara Oesterheld (Bündnis 90/Die Grünen) stellt die
Kleine Anfrage 13/5262: „Gefährdung von Mieterinnen und Mietern durch unsachgemäße Asbestsanierung". Die Senatsantwort listet Asbestzement-Fassaden und schwach gebundene Produkte — doch die Floor-Flex-Platten, die größte Asbest-Kategorie, kommen mit keinem Wort vor. Die GESOBAU meldet „keine Asbestsanierungen notwendig". Drei Monate später wird sie 12.700 Wohnungen mit Flex-Platten melden. Unterschrift: Frank Bielka.
Quelle — Kleine Anfrage 13/5262, 22.12.1999; Analyse: Asbest Geheimthema Berlin →
14. Januar 2000 · Neu im August 2026
Die taz bringt, was in der Antwort fehlte — und die Gehag kündigt an, nicht zu warnen
Drei Wochen nach der ausweichenden Senatsantwort berichtet die taz über genau die Flex-Platten, die darin fehlten: In Gehag-Wohnungen der Gropiusstadt enthalten die Fußbodenplatten laut einem Gutachten der Messzelle e. V. an der TU 15 Prozent Asbest. Gefährdet seien vor allem Bewohner, „die in ihren Wohnungen selbst Hand anlegten" — beim Auswechseln von Teppich oder beim Verlegen von Parkett könnten die Platten beschädigt werden. Barbara Oesterheld fordert öffentlich eine unverzügliche Information der Mieter und schätzt bis zu 20.000 betroffene Wohnungen. Der Gehag-Sprecher antwortet, gefährlich werde es nur bei unsachgemäßem Umgang; beschädigte Platten würden ersetzt. Und dann der Satz: „Eine generelle Warnung an die Mieter werde es von der Wohnungsbaugesellschaft jedoch nicht gegeben." Elf Wochen später schreibt der Senat dieselbe Haltung in eine Drucksache.
Quelle — taz, 14.01.2000: „Asbest in der Gropiusstadt". ADN-Agenturmeldung. Das Gutachten und die Warnung vor Teppich- und Parkettarbeiten zitiert die Meldung nach der Zeitung 15 Uhr Aktuell; von Oesterheld stammen die Forderung nach Mieterinformation und die Schätzung, vom Gehag-Sprecher die Entwarnung.
18. Januar 2000 · Neu im August 2026
Woher das Gutachten kam: die Probe eines Bewohners
Vier Tage später geht der Tagesspiegel der Meldung nach. Das Gutachten der Messzelle e. V. entstand nicht im Auftrag einer Behörde und nicht im Auftrag der Gehag: Die Beratungsstelle sei „durch die eingereichte Probe eines Bewohners auf die Platten aufmerksam geworden“, sagt Umwelttechniker Andreas Fürstenau. Über das Material selbst: „Das ist nichts besonderes. Es wurde quadratkilometerweise verlegt.“ Die Gehag kann auf Anfrage nicht sagen, in wie vielen ihrer 8.500 Wohnungen in der Gropiusstadt es liegt.
Quelle — Tagesspiegel, 18.01.2000
28. Januar 2000 · Neu im August 2026
Drei Wohnungen, gemessen — und das Wort „Panikmache“
Zwei Wochen nach der ersten Meldung meldet sich der Bezirk. Der Neuköllner Umweltstadtrat Heinz Buschkowsky (SPD) warnt vor „Panikmache“: Das Umweltamt hat in drei Wohnungen der Gropiusstadt Luftmessungen vorgenommen, rund 100 Fasern pro Kubikmeter gegen einen Grenzwert von 500. Die Wohnungen seien „keineswegs asbestverseucht“. Zwei Monate später begründet der Senat die Nicht-Information von 62.800 Haushalten mit „exemplarischen Messungen des Umweltamtes Neukölln und eines speziell beauftragten Ingenieurbüros“. Fallzahl und Datum nennt die Drucksache nicht; allen Merkmalen nach ist es diese Messung.
Quelle — Tagesspiegel, 28.01.2000; Kleine Anfrage 14/219, Antwort zu 1
1. März 2000 · Neu im August 2026
Der Ausschuss verhandelt über einen Handzettel — und beschließt einen Bericht
Sieben Wochen nach der Zeitungsmeldung berät der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr zwei verbundene Punkte: den Antrag der Grünen „Bestandsanalyse über Asbestgefahren“ (
Drs. 14/179) und eine Besprechung der PDS über asbestbelastete Wohnungen der städtischen Gesellschaften. Anlass laut Protokoll: Ein Mieter aus der Gropiusstadt wollte seine Gehag-Wohnung kaufen; der von ihm selbst beauftragte Gutachter fand
15 Prozent Asbest in den Flex-Platten. Vorgeschlagen wird ein
Handzettel für die betroffenen Mieter — er soll erklären, was man mit solchen Platten tun darf und was nicht. Drei Abgeordnete halten dagegen; im Inhaltsprotokoll stehen dafür die Wörter Panikmache, abwegig und absurd. Beschlossen wird kein Handzettel, sondern ein Bericht: Die Koalitionsfraktionen ordnen den Antrag als Fortschreibung des Senatsberichts von 1998 ein, verschieben die Frist auf den 30. September — und streichen das Wort
„vollständig“ (
Drs. 14/244). Einen Monat später gibt der Senat die Meldungen der sechs landeseigenen Gesellschaften weiter — zusammen rund 62.800 Wohnungen — und hält fest, dass keine Mieterinformation erfolgt. Der Bericht erscheint im Oktober 2000 und beantwortet alle vier Spiegelstriche des Antrags — die Information der Mieter kommt darin nicht vor.
Quelle — Inhaltsprotokoll BauWohnV 14/3, 01.03.2000 (Archivkopie), TOP 4 und 5; Drs. 14/179; Drs. 14/244. Ein Inhaltsprotokoll gibt Beiträge in zusammengefasster indirekter Rede wieder — wörtlich zitiert ist hier nur der Text der Drucksachen.
2000
Frank Bielka: 62.800 Wohnungen mit Asbest — keine Mieterinformation
Die Grünen-Abgeordnete
Barbara Oesterheld fragt in der
Kleinen Anfrage 14/219: „Asbest immer noch ein Geheimthema?" — Der Senat antwortet am 1. April 2000. Für alle sechs landeseigenen Gesellschaften werden Zahlen geliefert: degewo 14.400, GESOBAU 12.700, GSW rund 10.000, BEWOGE 10.000, Stadt und Land 8.500, Gewobag 7.200 — zusammen mindestens
62.800 Wohnungen mit asbesthaltigen Flex-Platten. Die offizielle Begründung für keine Mieterinformation: „Da bei bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Vermietereigentum keine Gefährdung besteht, erfolgt keine Mieterinformation." Unterzeichner: Frank Bielka, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Quelle — Kleine Anfrage 14/219, 01.04.2000 — Analyse →; Sebastian Scheel — Drei Schriftliche Anfragen →; Alle 54 parlamentarischen Anfragen →
August 2001
degewo-Chef spendet 5.000 DM an SPD — aus Firmenmitteln
degewo-Vorstandsvorsitzender Thies-Martin Brandt veranlasst bei einem Fund-Raising-Dinner eine Spende von 5.000 DM aus degewo-Mitteln an die SPD. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue.
Quelle — Berliner Tagesspiegel
2003
Frank Bielka wird degewo-Vorstand
Bielka wird Vorstandsmitglied der degewo. Er leitet fortan 82.000 Wohnungen — darunter mindestens 14.400 mit Asbest, die er als Staatssekretär selbst beziffert hat. Eine systematische Information der Mieter findet unter seiner Führung nicht statt.
Quelle — taz: „Abblitzen" — Bielka scheitert mit Gegendarstellung; Tagesspiegel
21. August 2003 · Neu im August 2026
„Asbest in Mietwohnungen“ — dieselbe Antwort, drei Jahre später
Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) fragt in der
Kleinen Anfrage 15/10906, wie viele asbesthaltige Flex-Platten ausgetauscht wurden, wie Mieter über Gesundheitsrisiken informiert werden und ob Wohnungen mit gebrochenen Platten unsaniert weitervermietet werden. Der Senat nennt rund
14.500 sanierte Wohnungen und antwortet zur Information mit demselben Baustein wie 2000: eine gezielte Mieterinformation erfolge nicht, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sei „keine gesundheitliche Gefährdung zu erwarten“. Die Frage war also gestellt — und beantwortet wie beim ersten Mal.
Quelle — KA 15/10906, 21.08.2003 (Archivkopie)
17. August 2006 · Neu im August 2026
Die Berichtsreihe läuft weiter — ohne die Wohnungen
Der Senat legt
„Asbestsanierungsmaßnahmen V“ vor (Drs. 15/5442), die Fortschreibung der Reihe, zu der auch der
Bericht vom Oktober 2000 gehörte. Auf sieben Seiten geht es ausschließlich um öffentliche Gebäude — Schulen, Kitas, Verwaltungsbauten. Die Wörter Wohnung, Mieter, Flex-Platte und Wohnungsbaugesellschaft kommen darin nicht vor. Der Bericht von 2000 bleibt der einzige der Reihe, der den Wohnungsbestand erfasst hat.
Quelle — Drs. 15/5442, 17.08.2006 (Archivkopie)
November 2011
Deutsche Wohnen benennt Asbest als Investorenrisiko
Im Börsenprospekt der Deutsche Wohnen AG wird Asbest als Geschäftsrisiko benannt: finanzielle Haftung, Mietminderungsansprüche, Sanierungskosten. Ein ganzer Unterabschnitt (S. 170–171) beschreibt die Dringlichkeitsstufen und die Rechte der Mieter. Was Investoren wissen dürfen, erfahren die Mieter nicht.
Quelle — Deutsche Wohnen AG, Prospectus v. 14. November 2011, S. 56, 170–171
13. Dez. 2011 · Neu im August 2026
Wohnungs(vor)abnahme Graunstraße 7: Der Boden ist längst verändert — die degewo nimmt ab
Vor dem Mieterwechsel nimmt die degewo die Wohnung förmlich ab, mit Abnahmeprotokoll. Der sichtbare Zustand: Vorraum und Küche sind gefliest — die Floor-Flex-Platten dort längst entfernt, von früheren Mietern. (Dass auch im Wohnzimmer bereits am Asbestboden gearbeitet worden war, zeigt sich erst Anfang Februar 2012: Beim Entfernen des gemauerten Vorbaus kommt eine Stelle zum Vorschein, an der die Platten bereits entfernt sind — freiliegender Kleber, gebrochene Restplatten, fotodokumentiert.) Die
Nachmietervereinbarung auf degewo-Formular hält fest: Der Nachmieter übernimmt „alle Ein- und Umbauten“ — Einbauten, „die auch vom jetzigen Mieter übernommen wurden“. Es ist bereits die zweite dokumentierte Abnahme binnen anderthalb Jahren: Schon am 12.08.2010 — beim Wechsel von den Vormietern (Mieter seit 1984) zu deren Nachmieterin — hatte die Vermieterin die Wohnung besichtigt und abgenommen. In dieser Wohnung war also schon einmal am Asbestboden gearbeitet worden, sichtbar im ersten Raum hinter der Wohnungstür. Beanstandet wird nichts, gewarnt wird niemand.
Quelle — Nachmietervereinbarungen 2010 und 2012 (Dokumentenarchiv); DOK-E1 („Der restliche Bereich wurde noch vom Vormieter gefliest“); Fotodokumentation A408–A410
2012
Fall Graunstraße 7: degewo informiert nicht — und genehmigt eine Renovierung
Quelle — KA 14/219 (01.04.2000); Renovierungsgenehmigung, erteilt 09.02.2012 (Mieterunterschrift 04.02.2012), Anlage B1/B2 (Az. 14 C 250/19); LG Berlin, Az. 18 S 140/16
Juli 2012
Ausbaugebot bei Mieterwechsel — Überdecken reicht nicht mehr
Am 11. Juli 2012 tritt eine verschärfte Ausbauvorschrift des LAGetSi in Kraft: Asbesthaltige Floor-Flex-Platten dürfen nicht mehr einfach versiegelt werden — der Klebstoff muss nun zusätzlich durch ein Schleifverfahren entfernt werden. Die degewo beginnt ab Anfang 2013 bei Mieterwechsel mit dem vollständigen Ausbau. Zuvor wurde lediglich überdeckt.
Quelle — LAGetSi-Ausbauvorschrift v. 11.07.2012; Asbest-Richtlinie 1996 (Dringlichkeitsstufen) i. V. m. TRGS 519; degewo.de — Wohngesundheit; Was ist Asbest? →
Februar 2013
Senator Müller zum Sanierungsplan: „Kann ich spontan nicht beantworten“
Im Plenum des Abgeordnetenhauses fragt Andreas Otto (GRÜNE) nach einem Sanierungsplan für die rund 60.000 asbestbelasteten landeseigenen Wohnungen. Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD): „Kann ich spontan nicht beantworten.“ Thomas Birk (GRÜNE) verweist auf den LAGetSi-Direktor, der ein Gefahrstoffkataster fordert.
Quelle — Plenarprotokoll 17/27, Februar 2013
25. April 2013
degewos eigenes Asbestschreiben beweist gebäudespezifische Kenntnis
Fall Graunstraße 7
Die degewo erstellt ein Schreiben „Wichtige Mieterinformation Asbest“ für die Graunstraße 7. Darin beruft sie sich darauf, bereits Ende 2012 alle Mieterinnen und Mieter mit ihrer Broschüre „Ihre degewo-Wohnung“ informiert zu haben (Wiedergabe nach der Ermittlungsakte; der Volltext des Schreibens liegt dem Projekt nicht vor). Die Renovierung fand im Februar 2012 statt — mindestens 10 Monate vor der Broschüre. Ein Zugangsnachweis existiert nicht. Das Dokument wird später als Anlage B3 im Gerichtsverfahren entscheidend — eingereicht von degewos eigener Anwältin. Es beweist gebäudespezifische Kenntnis der Asbestbelastung, die Schork im selben Schriftsatz bestreitet.
Quelle — degewo, „Wichtige Mieterinformation Asbest“ v. 25.04.2013, Anlage B3 (Az. 14 C 250/19)
Herbst/Winter 2013
Andreas Otto (GRÜNE): GSW-Spur verloren, 48.000 Wohnungen ohne Antwort
Andreas Otto (GRÜNE) fragt in
KA 17/12292 nach dem Schicksal der rund 10.000 GSW-Wohnungen aus
KA 14/219. Senat:
„Dem Senat liegen dazu keine Informationen vor. Die GSW ist seit dem Jahr 2004 keine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft mehr." Im Dezember 2013 (
KA 17/13021) belegt eine BBU-Erhebung: noch rund
48.000 Wohnungen mit Vinyl-Asbest-Platten. Auf die Frage, wie viele davon an Dritte verkauft wurden: „nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand" bezifferbar.
Quelle — KA 17/12292, 27.09.2013; KA 17/13021, Dez. 2013; Analyse: Asbest Geheimthema Berlin →
20. Februar 2014 · Neu im August 2026
Bürgermeister Müller beantwortet die Große Anfrage — „nur ein Fall bekannt“
Die Grünen erzwingen mit der Großen Anfrage
Drs. 17/1370 „Wie lange bleibt Berlin noch Asbesthauptstadt?“ die erste vollständige Senatsantwort seit dem Bericht von 2000. Am 30. Januar vertagt, am 20. Februar im Plenum beantwortet — von Bürgermeister Michael Müller, damals Senator für Stadtentwicklung und Umwelt. Von acht Fragen wird keine mit einem Datum beantwortet. Ein Sanierungsfahrplan könne
„nur auf Freiwilligkeit beruhen“; eine flächendeckende Erfassung sei
„wegen fehlender Datenzugriffe nicht machbar“; ein Asbest-Bürgertelefon gebe es nicht, denn
„eine zentrale und einheitliche Anlaufstelle gibt es aufgrund der Rechts- und Zuständigkeitsverteilung nicht“. Zu den städtischen Gesellschaften:
„Sie haben alle Mieterinnen und Mieter über die Thematik informiert.“ Und zum Verkauf belasteter Wohnungen:
„Dem Senat ist nur ein Fall bekannt, bei dem eine Wohnung von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft verkauft wurde, die nach heutigem Kenntnisstand asbesthaltige Materialien enthielt.“ Dreizehn Tage zuvor hatte dieselbe Verwaltung in
KA 17/13021 vier Verkaufsvorgänge aufgelistet: degewo sechs Wohnanlagen mit 887 Nutzungseinheiten, GESOBAU 528 Wohnungen, GEWOBAG EB 105, die High-Deck-Siedlung mit 1.917. Auflösbar ist der Widerspruch nur über die Definition in derselben Drucksache: Wohnungen mit fest gebundenem Asbest „können unter dem Aspekt einer konkreten Gesundheitsgefährdung nicht als ‚asbestbelastet‘ bezeichnet werden“.
Quelle — Plenarprotokoll 17/43, 20.02.2014 (Archivkopie), S. 4407–4420; KA 17/13021, Antwort vom 07.02.2014; Parlamentsarchiv →
5. März 2015 · Neu im August 2026
Der Fahrplan, der keinen Endpunkt hat
Andreas Otto (Grüne) fragt nach dem
Asbestbeseitigungsfahrplan der degewo: „In welchen Jahresscheiben und mit welchem Endzeitpunkt sollen alle Wohnungen von Asbest befreit sein?" Die Senatsverwaltung antwortet nicht selbst — sie bittet die degewo um eine Stellungnahme, „die von dort in eigener Verantwortung erstellt" wurde, und gibt sie im Wortlaut wieder. Das Unternehmen nennt darin die Größenordnung selbst: In
bis zu 22.100 Wohnungen, errichtet zwischen 1960 und 1993 in den westlichen Bezirken, könnten Floorflexplatten als Bodenbelag und als Spritzschutz im Wandbereich eingebaut sein — fünf Monate bevor der Senat dieselbe Zahl im
Bestand aller sechs landeseigenen Gesellschaften aufschlüsselt. Untersucht wird nach diesem Fahrplan bei Meldung von Schäden durch die Mieter, vor Neuvermietung und vor umfassenden Modernisierungen. Und dann der Satz, auf den die Frage zielte:
„Die degewo stellt ein jährliches Budget zur Asbestsanierung bereit. Ein Endzeitpunkt, bis zu dem alle asbesthaltigen Materialien entfernt sein werden, ist nicht geplant. Dazu besteht bei fest gebundenen Materialien auch keine gesetzliche Verpflichtung." Ein Jahr zuvor hatte Bürgermeister Michael Müller im Plenum erklärt, ein Sanierungsfahrplan könne „nur auf Freiwilligkeit beruhen". Seit 2013 baut die degewo asbesthaltige Bodenbeläge bei jedem Mieterwechsel aus. Zur Praxis davor heißt es in derselben Antwort, alle Wohnungen, in denen damals der Fußboden saniert wurde, seien nach den seinerzeit geltenden Vorschriften bearbeitet worden, „wobei eine Versiegelung des Klebers mit Epoxidharz erfolgte"; über die Anzahl der teilsanierten Räume könne die degewo
keine Angaben machen. Für die Schlangenbader Straße nennt die degewo 1.234 Wohnungen, davon 199 positiv auf Fasern untersucht und 150 fertig saniert.
Quelle — SA 17/15 584, 05.03.2015 (Archivkopie), Antworten zu den Fragen 1, 2, 5 und 7; gezeichnet i. V. StS Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die zitierten Passagen sind die vom Senat wiedergegebene Stellungnahme der degewo, nicht die Auffassung des Senats.
2017
PwC-Prüfbericht: degewo Vorstand identifiziert Asbest als wesentliches Geschäftsrisiko
Im PwC-geprüften Konzernlagebericht der degewo AG identifiziert der Vorstand Asbest als wesentliches Geschäftsrisiko. Die Formulierung: „Objektrisiken aus dem Umgang mit asbesthaltigen Boden- und Wandbelägen, die bereits in mehr als 5.000 Fällen erfolgreich beseitigt wurden." Eine Pflichtangabe nach §§ 315, 289 HGB (Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht) — gegenüber dem Land Berlin als Eigentümer.
Quelle — PwC, Konzernabschlussprüfung degewo AG 2017 (Az. 0.0848797.001), S. 12; Analyse: Investoren informiert, Mieter nicht →
2017
Nationaler Asbestdialog startet — drei Jahre, kein Ergebnis
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) startet den „Nationalen Asbestdialog". Zentrales Ziel: eine Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer. Der Dialog läuft drei Jahre. Frankreich hat eine solche Pflicht seit 2002, Polen ein öffentliches Register mit Strafbarkeit bei Nichtmeldung.
Quelle — BMAS, Nationaler Asbestdialog 2017–2020; ARD Kontraste, 16.01.2020
Januar 2018
LG Berlin: Vermieter muss über Asbest informieren
Das Landgericht Berlin entscheidet im Verfahren 18 S 140/16, dass Vermieter ihre Mieter über eine bekannte Asbestbelastung informieren müssen.
Quelle — LG Berlin, Az. 18 S 140/16, Urteil v. 17.01.2018
2018
degewo blockiert Wohnungsübergabe — benennt Asbest nicht
Fall Graunstraße 7
Der Mieter kündigt und will die Wohnung weitergeben. Telefonisch (17.09.2018) blockiert die degewo die Übergabe wegen „Schadstoffbelastung“. Das Wort „Asbest“ fällt nicht. Die schriftliche Antwort (E-Mail des Kundenzentrums Nord, 24.10.2018) nennt die Schadstoffe als Sperrgrund nicht mehr, sondern verweist auf die „Wohnungsmarktsituation“ — und will zugleich „Bedenken nehmen hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung“. Wochenlang gibt die degewo keine konkreten Auskünfte. Erst nachdem die Mieter eine Medienkampagne und eine eigene Probeentnahme ankündigen, beauftragt die degewo einen Gutachter. Auf anwaltliches Anraten beauftragt der Mieter zusätzlich eine eigene Beprobung. Beide Ergebnisse bestätigen: Asbest. Am 22.11.2018 bestätigt die degewo dies schriftlich (Anlage B6) — knapp 7 Jahre nach der Renovierung. Dem Mieter dämmert, was 2012 geschehen ist.
Quelle — E-Mail degewo KZ Nord v. 24.10.2018 (im Dokumentenarchiv); Privatgutachten (im Dokumentenarchiv); Ermittlungsakte Az. 281 UJs 699/21, Zeugenvernehmung v. 03.08.2021
5. Dez. 2018 · Neu im August 2026
Die degewo-Rechtsabteilung legt die Verteidigungslinie fest
Fall Graunstraße 7
Der Mieter hat fristlos gekündigt; der Mieterschutzbund vertritt ihn. Die Antwort kommt nicht vom Kundenzentrum, sondern von der degewo-Rechtsabteilung. Sie schreibt: Die Wohnung habe keinen Mangel — dreizehn Tage nachdem die degewo dem Mieter schriftlich bestätigt hat, dass Asbest im Boden ist. Einen Grund zur fristlosen Kündigung gebe es nicht, man akzeptiere sie „aus Kulanzgründen“. Ansprüche des Mieters: keine. Im Gegenteil — weil er den Asbestboden 2012 unwissend selbst entfernt hat, behält sich die degewo vor, ihn dafür haften zu lassen. Ein halbes Jahr später trägt die Kanzlei EKSK vor Gericht dieselben Argumente vor: Sie wurden hier formuliert.
Quelle — Schreiben degewo-Rechtsabteilung v. 05.12.2018 (im Dokumentenarchiv); → Faktencheck, Behauptung 17
2018
AG Eutin: asbestbelastete Wohnung unbewohnbar
Das Amtsgericht Eutin entscheidet: Bereits die Freisetzung von Asbestfasern im Keller begründet einen Mangel, der zur Unbewohnbarkeit führt. Der ausgezogenen Mieterin werden 22.455,83 € — darunter Hotel- und Ersatzwohnungskosten — sowie die Feststellung künftiger Schäden zugesprochen; für den Belastungszeitraum war keine Miete geschuldet.
Quelle — AG Eutin, Urteil vom 20.06.2018, Az. 27 C 593/15 (Volltext)
Mai/Juni 2019
Klage gegen degewo — degewos eigene Anlagen widerlegen ihre Position
Fall Graunstraße 7
RA Tim Zirngast reicht Klage ein: 8.680,56 € Rückzahlung überzahlter Miete — rückwirkende Mietminderung wegen knapp 7 Jahren verschwiegener Asbestbelastung (§ 536 BGB, Az. 14 C 250/19). Dr. Stefanie Schork (
Kanzlei EKSK) antwortet mit 10 Seiten und 5 Anlagen. Ihre eigenen Anlagen widerlegen sie: Anlage B1 zeigt den Mieterantrag „VERKLEBT“ und „ALTE FLIESSEN ENTFERNEN“. Anlage B3 ist degewos eigenes Asbestschreiben — und beweist gebäudespezifische Kenntnis. Schork droht dem Mieter mit § 303 und § 201 StGB.
Vollständige Analyse: Schork vs. Zirngast →
Quelle — Klageschrift RA Zirngast; Stellungnahme Dr. Schork (EKSK) v. 27.06.2019, Az. 14 C 250/19
September 2019
LG Berlin: Raumluftmessungen bei Asbest irrelevant
Das Landgericht Berlin stellt im Verfahren 66 S 212/18 klar: Raumluftmessungen sind bei Asbest nicht geeignet, die Gefährdung zu beurteilen. Die Gefahr geht vom Material selbst aus, nicht von der aktuellen Faserkonzentration in der Luft.
Quelle — LG Berlin, Az. 66 S 212/18, Urteil v. 25.09.2019
2019
Sebastian Scheel: 15.978 Wohnungen — und die Behauptung, Mieter seien informiert
Staatssekretär Sebastian Scheel beantwortet drei Schriftliche Anfragen zur degewo-Asbestbelastung.
Drs. 18/21 259 nennt 15.978 Mieteinheiten unter Asbestverdacht; in
Drs. 18/20 913 verweist die degewo auf eine Broschüre (2012) und ein Anschreiben (2013), mit denen sie ihre Mieter informiert habe. Die Praxis aus genau dieser Zeit widerlegt das: In der Graunstraße 7 werden 2019 mindestens zwei Wohnungen im 3. OG asbestsaniert — kein Mieter wird über die Sanierung informiert. →
Faktencheck: Behauptung 07. Wenige Wochen später folgt die Modernisierungsankündigung in der Naunynstraße, in der das Wort Asbest fehlt (siehe den Eintrag Ende 2019).
Quelle — Drs. 18/21 259, Drs. 18/20 913 (2019); Profil Sebastian Scheel
30. Oktober 2019
27 von 45 Wohnungen stehen weiter unter Asbestverdacht — im selben Haus
Fall Graunstraße 7
Die dritte der drei Anfragen —
Drs. 18/21 260, „Asbest in Wedding II“ — fragt Haus für Haus nach. Die degewo antwortet für die Graunstraße 7-8: 45 Wohneinheiten, davon
16 komplett saniert, 2 teilsaniert — „die restlichen 27 Objekte stehen noch unter Asbestverdacht“. Sieben Jahre nach der Renovierungsgenehmigung, während das Zivilverfahren im selben Haus läuft. Zwei weitere Antworten aus derselben Drucksache: Asbest steckt dort nicht nur im Boden. Sechs Wochen zuvor hatte die degewo „Faserzement-Rohre und -Platten (im Außenbereich)“ genannt; auf die gezielte Frage nach dem Innenbereich heißt es nun: „Es befinden sich Abwasserleitungen aus asbesthaltigem Faserzementrohr im Keller und in den Schächten der Wohnungen.“ Und auf die Frage, ob bei der Fassadensanierung 2016 asbesthaltige Faserzementplatten entfernt und die Mieter vorher informiert wurden, antwortet die degewo über die Klinkerfugen — die Frage nach der Information bleibt offen.
Quelle — Drs. 18/21 260 (Antworten zu 5, 7/8 und 9), Antwort StS Scheel v. 30.10.2019
20. Dezember 2019
AG Wedding verweigert Prozesskostenhilfe — Richter Heinau
Fall Graunstraße 7
Richter Heinau am AG Wedding lehnt die Prozesskostenhilfe ab (Az. 14 C 250/19). Er übernimmt Schorks Behauptungen als unbestritten — obwohl der Kläger das Gegenteil vorgetragen und vier Zeugen benannt hat. Die höherinstanzliche Rechtsprechung des LG Berlin (18 S 140/16 zur Informationspflicht, 66 S 212/18 zur Irrelevanz von Raumluftmessungen) wird ignoriert. Dem Betroffenen wird der Zugang zum Recht faktisch verschlossen.
Quelle — AG Wedding, PKH-Beschluss v. 20.12.2019, Az. 14 C 250/19
8. Januar 2020
Beschwerde gegen PKH-Ablehnung — RA Zirngast
Fall Graunstraße 7
RA Zirngast legt sofortige Beschwerde ein und widerlegt den PKH-Beschluss systematisch: Der Beschluss übernehme Schorks Behauptungen als Tatsachen, ignoriere die LG-Rechtsprechung zu Raumluftmessungen, und verkenne, dass Ziffer 4 der Vereinbarung nur vor Leitungen warnt — nicht vor Asbest. Ziffer 7 erwarte „Bauschutt", was Abrissarbeiten voraussetzt.
Quelle — Beschwerdeschrift RA Zirngast gegen degewo, 08.01.2020, Az. 14 C 250/19
16. Januar 2020
ARD Kontraste berichtet über den Fall
Fall Graunstraße 7
Das ARD-Politmagazin Kontraste berichtet über den degewo-Asbestskandal — der erste überregionale Fernsehbeitrag zum Fall. Der damalige degewo-Pressesprecher Paul Lichtenthäler erklärt im Interview: „Lasst den Fußboden in Ruhe — dann kannst du da gut drin wohnen." Er spricht von einer „Balance zwischen Hysterie und sinnvoller Information". Gleichzeitig genehmigte die degewo Renovierungen in asbestbelasteten Wohnungen. Das Schlusswort des Beitrags folgt allerdings einer irreführenden Schlussfolgerung: Eine negative Raumluftmessung beim Nachbarn wird als „auch ein Teil der Wahrheit" präsentiert — obwohl das Asbestmaterial in allen Wohnungen des Gebäudes verbaut ist und das LG Berlin Raumluftmessungen für die Gefahrenbeurteilung als nicht maßgeblich eingestuft hat (Az. 66 S 212/18). →
Faktencheck: Behauptung 13
Quelle — ARD Kontraste, Sendung v. 16.01.2020
30. Januar 2020
LG Berlin bestätigt PKH-Ablehnung — Richterin Bock
Fall Graunstraße 7
Das LG Berlin (Az. 63 T 13/20, Richterin Bock) weist die Beschwerde zurück. Begründung: Der Mieter habe nur eine „abstrakte" Gesundheitsgefährdung dargelegt, nicht die vom BGH (VIII ZR 271/17) geforderte „konkrete". Ein Zirkelschluss: Der Nachweis einer konkreten Gefahr kann nur im Hauptverfahren erbracht werden — aber die PKH-Ablehnung verhindert das Hauptverfahren. Der Rechtsweg ist endgültig verschlossen.
Quelle — LG Berlin, Beschluss v. 30.01.2020, Az. 63 T 13/20
Oktober 2020
degewo erstellt "Wohngesundheit"-Webseite
Die degewo richtet auf ihrer Website einen Bereich zum Thema „Wohngesundheit" ein (erstmals archiviert am 29. Oktober 2020). Die Seite thematisiert Schadstoffe allgemein, benennt aber weder die Anzahl der betroffenen Wohnungen noch bietet sie individuelle Auskunftsmöglichkeiten für Bestandsmieter.
Dezember 2020
Stettiner Straße 21: „Diese Sanierung ist die HÖLLE"
Die BZ Berlin berichtet über die Zustände in der Stettiner Straße 21 in Gesundbrunnen: Seit sieben Jahren werden 16 Mietparteien durch Bauarbeiten belastet. Mieter berichten: „Staub, Lärm und Dreck." „Die degewo lässt uns im Stich." Bei der Strangsanierung wurden auch Asbestrohre entfernt — laut Mietern ohne ausreichende Schutzmaßnahmen. degewo erklärte, das Vorgehen sei „als ordentlich eingestuft" worden. Ersatzwohnungen gab es nicht.
Quelle — BZ Berlin, 30.12.2020; Fallbeispiel Stettiner Str. 21 →
18. Mai 2021
Strafanzeige: RA Dr. Schüttpelz erstattet Anzeige gegen degewo-Verantwortliche
Fall Graunstraße 7
RA Dr. Schüttpelz erstattet Strafanzeige gegen „unbekannte verantwortliche Geschäftsträger bei der DEGEWO" — Plural, nicht Singular. Die Vorwürfe: fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen (§ 229 StGB) und unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 Abs. 1 StGB). Schüttpelz dokumentiert: „Die Ermittlung persönlicher Verantwortlichkeit übersteigt die Ermittlungsmöglichkeiten meines Mandanten, weshalb er sich nunmehr mit dem Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft wendet."
Quelle — Strafanzeige RA Dr. Schüttpelz v. 18.05.2021, Az. 281 UJs 699/21
3. August 2021
LKA 336: Über zweistündige Zeugenvernehmung
Fall Graunstraße 7
KHK'in Tomalla vom LKA 336 (Fachdienststelle für Umweltstraftaten) vernimmt den Geschädigten über zwei Stunden lang. Die Polizei sichert Beweismittel: Gutachten, Fotos, Renovierungsvereinbarung. Sie führt Melderegisterabfragen zu degewo-Mitarbeitern durch und fordert einen 27-seitigen Handelsregisterauszug an.
Quelle — Ermittlungsakte gegen degewo-Verantwortliche, Zeugenvernehmung v. 03.08.2021, Bl. 9–106
8. Oktober 2021
Polizei dokumentiert den „schlimmstmöglichen Fall"
Fall Graunstraße 7
KHK'in Tomalla fertigt einen 3-seitigen Abschlussvermerk. Die zentrale Passage: „Insbesondere das Abschleifen von asbesthaltigen Baustoffen mittels einer normalen Fräsmaschine in geschlossenen Wohnungen, dürfte in Bezug auf die Freisetzung vieler Asbestfasern und Gefährdung der anwesenden Menschen so ziemlich den schlimmstmöglichen Fall darstellen." Sie verweist den Vorgang an die Staatsanwaltschaft.
Quelle — Vermerk KHK'in Tomalla (LKA 336) zu degewo, 08.10.2021, Bl. 104–106
18. November 2021
Staatsanwältin Falkenstein stellt das Verfahren ein — mit einem Absatz
Fall Graunstraße 7
Sechs Wochen nach dem Polizeivermerk „schlimmstmöglicher Fall" stellt Staatsanwältin Falkenstein das Verfahren ein. Der einseitige Einstellungsbescheid geht
mit keinem Wort auf den Polizeivermerk ein. Begründung: Der Strafantrag sei verspätet (§ 77b StGB), es bestehe kein öffentliches Interesse, und durch die Tat seien „keine erheblichen Verletzungen" verursacht worden. Bemerkenswert: § 326 StGB (unerlaubter Umgang mit Abfällen) ist ein Offizialdelikt, das keinen Strafantrag braucht — die Polizei stufte ihn jedoch als verjährt ein, weil die Tathandlung 2012 lag. Damit greift die eigentliche Falle: Die Tat verjährt, bevor der Gesundheitsschaden sichtbar wird. Vollständige Analyse:
Das Strafverfahren — 7 Widersprüche.
Quelle — Einstellungsbescheid StA Falkenstein im degewo-Verfahren, 18.11.2021, Az. 281 UJs 699/21
2021
degewo informiert erstmals Neumieter über Asbestgefahr
Die degewo weist erstmals Neumieter auf die Asbestgefahr hin — nur in Schöneberg, nur bei befristeten Mietverträgen. Mieter müssen sich verpflichten, keine Löcher in die Wände zu bohren. Bestandsmieter erhalten keine vergleichbare Information.
Quelle — Berliner Tagesspiegel
16. Juni 2022
Generalstaatsanwaltschaft bestätigt Einstellung — OStA Heisig
Fall Graunstraße 7
Oberstaatsanwalt Heisig weist die Gegenvorstellung zurück (Az. 121 Zs 393/22). Er lässt zudem offen, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen „als kausale Verletzungsfolgen der vermeintlichen Tathandlung überhaupt zuzurechnen sind" — also hypothetisch formuliert, nicht festgestellt. Die Latenzzeit für asbestbedingte Krebserkrankungen beträgt im Schnitt mehr als 30 Jahre.
Quelle — GenStA Berlin, OStA Heisig im degewo-Verfahren, 16.06.2022, Az. 121 Zs 393/22
2022
Berliner Senat kürzt Asbestberatung
Trotz steigender Bekanntheit des Problems kürzt der Berliner Senat die Mittel für Asbestberatungsstellen. Die ohnehin unzureichende Infrastruktur für betroffene Mieter wird weiter geschwächt.
2022
degewo-Tochter dTD erhält Zulassung zur Asbestsanierung
Die degewo Technische Dienste GmbH (dTD) — hundertprozentige degewo-Tochter — erhält vom LAGetSi die Zulassung für die Sanierung schwach gebundenen Asbests. Eine Zulassung für fest gebundenen Asbest besteht bereits. Die degewo saniert fortan ihren eigenen Asbestbestand mit einer eigenen Firma.
Quelle — degewo.de „Fachkompetenz bei der Asbestsanierung" (Pressemeldung, von degewo.de inzwischen entfernt); degewo Technische Dienste →
2023
degewo veröffentlicht "Menschenrechtserklärung"
Die degewo veröffentlicht eine Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten und bekennt sich zum Recht auf Gesundheit und angemessenes Wohnen.
Quelle — degewo.de — Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten
September 2023
Brief an degewo-Ombudsmann Dr. Rainer Frank — keine Antwort
Fall Graunstraße 7
Ein ehemaliger Mieter schreibt an Dr. Rainer Frank, den Ombudsmann der degewo, und schildert seinen Fall: genehmigte Renovierung einer Asbestwohnung, keine Warnung, Asbestfasern in großen Mengen freigesetzt. Dr. Rainer Frank antwortet nicht.
Quelle — Eigene Korrespondenz mit degewo-Ombudsmann Dr. Rainer Frank, September 2023
Oktober 2023
Wilmersdorf: „Die Wahrheit kommt scheibchenweise raus"
degewo-Mieterin Carola S. aus der Schlangenbader Straße in Wilmersdorf berichtet: „Im Jahr 2015 bin ich in diese Wohnung eingezogen. Beim Einzug hat mich niemand darüber informiert, dass meine Wohnung möglicherweise asbestbelastet ist." Erst 2016 erhielt sie einen Brief — und die degewo berief sich auf eine Information aus 2013, als sie noch gar nicht dort wohnte. 2023 kamen neue Asbestfunde in Decken und Wänden hinzu. „Ich weiß nicht, wie viel Asbeststaub ich möglicherweise eingeatmet habe. Es sieht so aus, als ob die Wahrheit scheibchenweise rauskommt."
Quelle — Tagesspiegel Leute: „Angst vor Asbest in der Schlangenbader Straße"; Berliner Zeitung; Betroffene →
Dezember 2024
Erkundungspflicht aus neuer Gefahrstoffverordnung gestrichen
Die Bundesregierung verabschiedet die
Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die
Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer — zentrales Ergebnis des dreijährigen Nationalen Asbestdialogs — wird gestrichen. Gebäudeeigentümer müssen
nicht von sich aus prüfen, ob Asbest vorhanden ist. Frankreich hat eine Erkundungspflicht seit 2002. In Polen ist die Nichtmeldung strafbar.
Quelle — GefStoffV-Novelle, Dezember 2024; Nationaler Asbestdialog 2017–2020 (BMAS)
5. Dezember 2024 · Neu im August 2026
Asbestvermutung: belastet, bis das Gegenteil bewiesen ist
Mit derselben Novelle tritt § 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV in Kraft: Wurde mit dem Bau nach dem 31. Oktober 1993 begonnen, kann „in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist“ — bei älteren Gebäuden gilt das Gegenteil, bis eine Untersuchung Entwarnung gibt. Für Baujahre 1993 bis 1996 muss der Veranlasser nach § 5a Abs. 2 das genaue Baubeginndatum an die ausführende Firma übermitteln. Das ersetzt die gestrichene Erkundungspflicht nicht: Die Vermutung greift erst, wenn gearbeitet wird — von sich aus prüfen muss weiterhin niemand.
Quelle — GefStoffV § 11a Abs. 1 Satz 2 und § 5a Abs. 2, BGBl. 2024 I Nr. 384, in Kraft seit 05.12.2024; Was die Asbestvermutung für Mieter bedeutet →
Mai 2025
degewo warnt vor Schwarzmaklern — schweigt zu Asbest
Die degewo warnt öffentlich vor Schwarzmaklern, die Mieter um bis zu 13.000 Euro betrügen, erstattet Strafanzeige und startet eine Aufklärungskampagne. Über die Asbestbelastung in ihren eigenen Wohnungen informiert sie weiterhin nicht.
Quelle — degewo.de „Achtung vor Schwarzmaklern" (Pressemeldung, von degewo.de inzwischen entfernt)
Mai 2025
Pilotsanierung Schlangenbader Straße beginnt
Nach jahrelangem öffentlichem Druck startete im Mai 2025 die Asbest-Pilotsanierung im Wohnkomplex Schlangenbader Straße — eines der bekanntesten Berliner Asbestgebäude. Laut
Drs. 19/18 489 (20.03.2024) umfasst der degewo-Bestand am Standort
rund 1.215 Wohnungen und 20 Gewerbeeinheiten (Pressequellen 2022/2024 nennen davon abweichend 1.548 Wohnungen). In
470 Wohnungen wurde Asbest im Bodenbelag nachgewiesen; in 11 Jahren (2013–2024) wurden über 500 Wohnungen saniert. Der Pilotabschnitt Wiesbadener Straße 59 A–C umfasst
130 ausquartierte Haushalte. Es ist ein Bruchteil der per 2024 noch 6.736 betroffenen degewo-Wohnungen — und ein noch kleinerer Bruchteil der berlinweit bis zu 500.000 betroffenen Einheiten.
Quelle — Drs. 19/18 489 (Schlangenbader Straße, 20.03.2024); Berliner Zeitung, 2025; degewo Pressemitteilung, Mai 2025 (Archivkopie)
Oktober 2025
Drucksache 19/23 946: Aktuelle Zahlen zeigen fortdauerndes Ausmaß
Die Schriftliche Anfrage von Andreas Otto (
Drs. 19/23 946) liefert aktuelle Zahlen per 31.12.2024: degewo noch
6.736 Wohnungen unter Asbestverdacht, berlinweit mindestens
29.153. Die GESOBAU macht keine Angaben — obwohl sie 2000 noch 12.700 Wohnungen meldete. 2024 wurden insgesamt
3.543 Wohnungen saniert. Die degewo saniert „nur in seltenen Ausnahmefällen" bewohnte Wohnungen.
Quelle — Drucksache 19/23 946, Schriftliche Anfrage Andreas Otto (Grüne), Antwort v. 09.10.2025
März 2026 · Neu im August 2026
Drucksache 19/25 368: Die Zahl verdoppelt sich auf 58.847
Die erste Erhebung nach der neuen Rechtslage weist erstmals 58.847 Wohnungen mit bestätigtem oder vermutetem Asbest in Berlin aus — das Doppelte der bisherigen Zahl. Die degewo meldet nun 23.883 statt zuvor 6.736 Wohnungen, weil Verdachtswohnungen nach der Vermutungsregel als belastet zählen. Die GESOBAU schätzt rund 15.089 Wohnungen, hochgerechnet anhand der Baualtersklassen. Private Eigentümer? Darüber hat der Senat keinerlei Daten.
Quelle — Drucksache 19/25 368, Schriftliche Anfrage Andreas Otto (Grüne), Antwort v. 13.03.2026, Stichtag 31.12.2025; Analyse: 58.847 landeseigene Wohnungen →
2026
Die Situation heute — was die Zahlen nicht zeigen
Hinter den Zahlen dieser Chronologie stehen Menschen. Mieter, die seit Jahren in ihren Wohnungen leben, renovieren, Staub einatmen — ohne zu wissen, dass in ihren Böden und Wänden Asbest verbaut ist. Manche haben Bodenbeläge selbst entfernt, weil niemand sie warnte. Wie all diese Stränge zusammenlaufen, dokumentiert die
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