Berlin-Wedding · Der Fall Graunstraße

Wissen ↔ Handeln

Seit Jahrzehnten kennt die degewo den Asbest in diesen Häusern. Der Mieter, der 2012 einzieht, erfährt nichts davon — er renoviert mit Genehmigung des Unternehmens und atmet die Fasern ein. Als er begreift, was ihm angetan wurde, ist die Tat längst verjährt.

1978Graunstr. 7–8 gebaut — Asbest verbaut 1993Asbest verboten → Garantenpflicht 2000Bielka: 14.400 — „keine Info“ 2012Renovierung genehmigt 2012Exposition (Fräsen) Strafrechtliche Frist — 5 Jahre 2017 VERJÄHRT 2018er erfährt es— ein Jahr zu spät 2021LKA: „schlimmstmöglich“ 2021Strafverfahren eingestellt
Die Graunstraße 7–8 in Berlin-Wedding — die degewo errichtet diese Häuser 1978 selbst. Asbest ist damals Standard-Baustoff: Wer baut, weiß, was verbaut ist.
1993 wird Asbest in Deutschland verboten. Von da an ist die Pflicht klar: Wer asbestbelastete Wohnungen vermietet, muss seine Mieter informieren.
Im Jahr 2000 steht es im Parlament: Staatssekretär Bielka beziffert auf eine Kleine Anfrage 14.400 betroffene degewo-Wohnungen — und der Senat entscheidet: keine Mieterinformation.
Februar 2012: Ein Mieter zieht in eine dieser Wohnungen. Die degewo genehmigt ihm die Renovierung. Schriftlich. In einem Haus, dessen Asbest sie längst kennt. Eine Genehmigung, die es nie hätte geben dürfen.
Er fräst den asbesthaltigen Boden — ohne Schutz. Die Polizei wird das später den „schlimmstmöglichen Fall“ nennen. In diesem Moment beginnt eine Frist zu laufen.
Fünf Jahre läuft die strafrechtliche Frist — gerechnet ab der Tat, für beide angezeigten Delikte. §326 ist sogar ein Offizialdelikt: Es bräuchte nicht einmal eine Anzeige des Mieters. Doch verfolgen kann niemand, was niemand weiß — und das Schweigen hält an.
2017. Beide Fristen laufen ab. Die Tat ist verjährt — und er weiß nicht einmal, dass überhaupt etwas geschehen ist.
Erst Ende 2018 — knapp sieben Jahre nach dem Einzug — wird ihm klar, dass er wirklich betroffen ist: Seine Wohnung wird wegen „Schadstoffbelastung“ für die Weitervermietung gesperrt. Von der degewo kommt auch jetzt kein Wort über Asbest. Ein von ihm beauftragtes Gutachten weist Asbest nach. Ein Jahr zu spät.
2021 ermittelt das LKA und nennt den Fall „schlimmstmöglich“. Die schwerere Umweltstraftat war da längst verjährt. Sechs Wochen später, noch 2021, wird das Verfahren eingestellt — kein öffentliches Interesse.
Wer lange genug schweigt, sorgt dafür, dass die Tat verjährt ist, bevor sie jemand als Tat erkennt.

Niemand musste dafür geradestehen.

Von der Renovierungsgenehmigung bis zur Einstellung des Verfahrens reihen sich die Entscheidungen — bei der degewo, in der Politik, in der Justiz. Am Ende keine einzige Konsequenz.