Keine Information bei Einzug
Mieter werden systematisch nicht informiert — obwohl seit 2000 aktenkundig ist, welche Wohnungen betroffen sind.
Fallbeispiele
Dokumentierte Fälle aus degewo-Wohnungen. Jedes Mal dasselbe Muster: keine rechtzeitige, systematische Information — kein Schutz.
Referenzfall
Der am umfassendsten dokumentierte Einzelfall des Berliner Asbest-Skandals. Er durchlief alle Stationen: Nicht-Information, Renovierungsgenehmigung für eine von der degewo selbst errichtete Asbestwohnung, Gutachten, Strafanzeige, Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, PKH-Ablehnung — und wurde 2019 in einer parlamentarischen Anfrage vom Berliner Senat bestätigt.
Ein Mieter zieht in eine Wohnung der degewo ein. Die Wohnung ist in der internen Erfassung der degewo als asbestbelastet verzeichnet — eine Erfassung, die nachweislich seit 2000 existiert (Kleine Anfrage 14/219). Bei Einzug wird er nicht über die Asbestgefahr informiert. In dieser Wohnung war zudem schon vor ihm am Asbestboden gearbeitet worden: Vorraum und Küche waren von früheren Mietern gefliest — die Floor-Flex-Platten dort entfernt —, und im Wohnzimmer zeigte sich beim Entfernen des gemauerten Vorbaus (Anfang Februar 2012): Darunter waren die Platten bereits entfernt — freiliegender Kleber, gebrochene Restplatten (Fotodokumentation A408–A410). Dokumentiert ist die Übernahme-Kette in der Nachmietervereinbarung: Einbauten, „die auch vom jetzigen Mieter übernommen wurden".
Der Mieter spricht persönlich bei der degewo vor. Er erklärt, dass er den Boden aufwerten will — Parkett verkleben. Verkleben ist in Mietwohnungen üblicherweise nicht erlaubt, das weiß er und spricht es offen an. Die degewo-Mitarbeiterin gibt eine mündliche Erlaubnis: Wenn die Wohnung aufgewertet werde und der Nachmieter einverstanden sei, sei es kein Problem. Zusätzlich erteilt die degewo eine schriftliche Genehmigung. Eine Genehmigung, die nie hätte erteilt werden dürfen. Wer weiß, dass in einer Wohnung Asbest verbaut ist, genehmigt keine Renovierung — er erklärt dem Mieter, warum sie nicht stattfinden kann.
Die Fräsarbeiten waren nie geplant. Die Renovierung eskalierte schrittweise, weil sich unter jedem Belag ein neues Problem zeigte: Unter dem Laminat kamen unerwartet Vinyl-Fliesen (Floor-Flex) zum Vorschein — brüchig, teilweise bereits gebrochen. Der Mieter entfernt sie per Hand und fährt sie im eigenen PKW zum Berliner Wertstoffdepot in Spandau. Dort werden sie als gewöhnlicher Bauschutt entsorgt. Den darunter liegenden Schwarzkleber trägt er händisch mit einem Spachtel ab, so gut es geht.
Für den Rest wird eine Betonfräse eingesetzt. Während gefräst wird, wird in den Nebenräumen weitergearbeitet. Ohne adäquate Schutzausrüstung. Die Fräsarbeiten setzen laut Fachliteratur rund 1,2 bis 1,5 Millionen Asbestfasern pro Kubikmeter Raumluft frei. Festgebundener Asbest wird zu schwach gebundenem Asbest. Der schlimmstmögliche Fall. Wie dieser Wert im Vergleich zu anderen Tätigkeiten liegt, zeigt die Übersicht zur Faserfreisetzung.
Danach beginnt die Reinigung. Die Belastung ist in den ersten Tagen am höchsten.
Zwei Räume, vom Mieter selbst komplett asbestsaniert — ohne es zu wissen. Keine Fachfirma, keine Absauganlage. Die einzige Stelle, die das hätte verhindern können, war die degewo.
Eine fachgerechte Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge erfordert nach TRGS 519: eine zugelassene Fachfirma, Vollschutzanzüge mit P3-Atemschutz, luftdichte Einhausung unter Unterdruck, HEPA-Filtrierung der Raumluft, regulierte Entsorgung als Sondermüll und eine Freimessung nach Abschluss. Kosten für die Bodensanierung pro Wohnung: 5.000–30.000 €.
Quelle — TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe — Asbest); Renovierungsgenehmigung, erteilt 09.02.2012; Gutachten Ökoexpert GmbH (Chrysotil-Asbest im Kleber nachgewiesen)
Spätsommer 2018. Der Mieter will ausziehen und einen Nachmieter stellen — so wie es beim Einzug mit der degewo besprochen war. Am Telefon erfährt er: Die Wohnung sei „schadstoffbelastet" und für eine Weitergabe gesperrt. Das Wort Asbest fällt nicht. Die schriftliche Antwort des Kundenzentrums Nord (24.10.2018) nennt die Schadstoffe als Sperrgrund nicht mehr — sie begründet die Ablehnung der Nachmieterregelung mit der „Wohnungsmarktsituation" (Faktencheck, Behauptung 16). Dabei hatte die Nachmieterregelung bei genau dieser Wohnung Tradition: dokumentierte Wechsel 2010 und 2012. Der wahre Hinderungsgrund liegt im Verfahren — seit Anfang 2013 gilt bei der degewo die Regel: Bei jedem Mieterwechsel werden asbesthaltige Beläge beprobt und ausgebaut (Drs. 18/21 259). Ein nahtloser Nachmieter passte da nicht mehr hinein.
Der Mieter ruft mehrfach bei der degewo an und möchte mehr über die Schadstoffbelastung erfahren. Ein Mitarbeiter sagt:
„Das wissen wir ja nicht, das muss ja erst geprüft werden."
Auf die direkte Nachfrage, welche Schadstoffe gemeint seien:
„Allgemein, auf alle möglichen. Auf alle Schadstoffe die es gibt auf dieser Welt."
Derselbe Mitarbeiter erklärt weiter:
„Im besten Fall verläuft die Beprobung negativ und dann wird die Wohnung wieder hergerichtet und in die Vermietung gegeben. Und im anderen, im schlimmeren Fall, wird die Wohnung komplett saniert. Und das kann bis zu einem Jahr dauern."
Die Belastung Tausender degewo-Wohnungen ist seit dem Jahr 2000 aktenkundig. Von den Bodenarbeiten im Februar 2012 bis in den Herbst 2018 nimmt kein degewo-Mitarbeiter das Wort gegenüber dem Mieter in den Mund — nicht am Telefon, nicht im persönlichen Gespräch, nicht schriftlich. Erst als der Mieter es erzwingt, fällt es (siehe den nächsten Abschnitt).
Die degewo reagiert auf Anfragen des Mieters nicht oder ausweichend. Am 9. Oktober 2018 fragt er schriftlich nach, um welche Schadstoffbelastung es sich handele. Die Antwort des Kundenzentrums Nord vom 24. Oktober beginnt mit dem Satz: „Zunächst möchten wir Ihnen Ihre Bedenken nehmen hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung aufgrund von Schadstoffbelastung." Welcher Schadstoff gemeint ist, steht auch dort nicht; der Rest des Schreibens handelt von der Berliner Wohnungsmarktsituation. Erst danach eskaliert der Mieter: Er wendet sich an den Mieterschutzbund; dessen Anwälte empfehlen ihm eine Formulierung, die er dann selbst verschickt — eine Aufforderung in Anwaltsdeutsch, die Asbestbelastung innerhalb von zehn Tagen zu bestätigen, verbunden mit der Ankündigung, andernfalls selbst Proben nehmen zu lassen und an die Öffentlichkeit zu gehen. Am 31. Oktober 2018 entnimmt ein von der degewo beauftragtes Umweltbüro die Proben. Die vollständige Abfolge in sieben Schritten: Faktencheck, Behauptung 16.
Die degewo beauftragt einen Sachverständigen zur Probeentnahme. Direkt bei der Beprobung in der Wohnung erfährt der Mieter vom Gutachter: Er war bereits beim Nachbarn — auch dort Asbest. Es komme „ganz oft" vor, dass Mieter die Böden unwissentlich selbst saniert hätten. Auf die Frage, warum die degewo nicht informiert hat, antwortet der Gutachter:
„Also informieren hätten sie auf jeden Fall gemusst. Also die Hauswarte wusste, dass sie hier sanieren wollen. Und die sagen ihnen nicht passend auf, der Boden ist noch festbelastet. Also das ist schon sehr fahrlässig."
Im selben Gespräch stellt sich heraus: Ein Nachbar im gleichen Haus hatte bereits zehn Jahre zuvor eine Mitteilung über den asbesthaltigen Bodenbelag erhalten. Der Mieter selbst — Neumieter seit Februar 2012 — nie. Keine systematische Information, sondern selektive Einzelmitteilungen ohne Gesundheitswarnung.
Der von der degewo beauftragte Gutachter hat in der Graunstraße 7 bereits mehrere Wohnungen beprobt. Ergebnis: in allen Fällen Asbest. Kein Zufall — und er nennt im selben Gespräch den Grund:
„Weil die bauen hier keinen Asbest ein, hier bauen sie Asbest ein und da nicht."
Asbest wurde gebäudeweise verlegt, nicht Wohnung für Wohnung. Ist er in einer Wohnung, ist er im ganzen Haus.
Am 22. November 2018 schreibt das degewo-Kundenzentrum Nord an den Mieter. In der Betreffzeile steht ein einziges Wort: Asbest. Im Text:
„Das Ergebnis der Schadstoffbeprobung in der von Ihnen angemieteten Wohnung ist bei uns eingegangen. Hiermit teilen wir Ihnen das Ergebnis der Beprobung mit. Im Fußboden Ihrer Wohnung (Bodenplatten und Kleber) konnte Asbest nachgewiesen werden."
Vorausgegangen sind: die Nachfragen des Mieters, die von ihm gesetzte Frist, die Beauftragung eines externen Umweltbüros durch die degewo und dessen Probeentnahme am 31. Oktober 2018. Das Schreiben kündigt für den 27. November einen Vororttermin an. Einen Tag danach bittet der von der degewo beauftragte Gutachter den Mieter per E-Mail um dessen eigene Renovierungsfotos — andernfalls müsse er den Boden vollständig beproben.
Das Wort kommt also. Es kommt schriftlich, es kommt korrekt — und es kommt erst, nachdem der Mieter es erzwungen hat. In den Jahren davor, in denen dieselbe Belastung in denselben Akten stand, kam es nicht.
Quelle — degewo Kundenzentrum Nord, Schreiben v. 22.11.2018 (Anlage B6); E-Mail des Gutachters v. 28.11.2018; Faktencheck, Behauptung 16
Nach der degewo-Beprobung lässt der Mieter unabhängig prüfen. Ortsbegehung am 17.12.2018, Gutachten vom 18.05.2019, Analyse im akkreditierten Labor Competenza (Prüfbericht BL16143). Befund: Chrysotil-Asbest, lungengängige WHO-Fasern, Gehalt über 1 Prozent im Estrich mit Kleberresten. Das Gutachten hält außerdem fest, dass für festgebundene asbesthaltige Materialien ein Überdeckungsverbot gilt — das Verkleben von Parkett darüber war also nicht zulässig. Im späteren Zivilverfahren wird es als Anlage A7 geführt. Es ist das schriftlich belegte Kernstück des Falls.
Bei der Ortsbegehung erwähnt der Sachverständige beiläufig, die landeseigenen Gesellschaften hätten schon vor dem Asbestverbot testen lassen und seien „sehr wohl informiert", wo asbesthaltige Böden liegen. Dafür gibt es kein Dokument und keine Aufnahme — es ist die Erinnerung des Mieters an ein Gespräch. Aktenfest belegt ist der Wissensstand der degewo erst ab dem Jahr 2000 (Kleine Anfrage 14/219).
Quelle — Gutachten Ökoexpert Berlin v. 18.05.2019; Laborbericht Competenza BL16143; Zivilverfahren AG Wedding, Az. 14 C 250/19 (Anlage A7)
Während das Verfahren läuft, fragt der Abgeordnete Andreas Otto (Grüne) das Haus einzeln ab. Die degewo antwortet für die Graunstraße 7-8: 45 Wohneinheiten, 16 komplett saniert, 2 teilsaniert — „die restlichen 27 Objekte stehen noch unter Asbestverdacht“. Der Sanierungstakt ergibt sich aus dem Verfahren, nicht aus einem Plan: beprobt wird, wenn jemand auszieht.
Auf die Frage, ob asbesthaltige Faserzementrohre im Innenbereich vorhanden seien, antwortet die degewo: „Es befinden sich Abwasserleitungen aus asbesthaltigem Faserzementrohr im Keller und in den Schächten der Wohnungen.“ Sechs Wochen zuvor, in „Wedding I“, waren Faserzement-Rohre und -Platten nur mit dem Zusatz „(im Außenbereich)“ aufgeführt worden. Das Asbestproblem dieser Häuser endet nicht am Fußboden — aktenkundig wurde das aber erst, nachdem jemand gezielt danach gefragt hatte.
Und auf die Frage nach den Kosten mietereigener Einbauten erklärt die degewo dem Parlament: Sie trage „sowohl die Kosten für die Beseitigung des mietereigenen Bodenbelages im Zuge einer Asbestsanierung als auch für die Neuanschaffung“. In diesem Fall hat der Mieter den asbesthaltigen Belag selbst herausgeholt, selbst zum Wertstoffhof gefahren und den neuen Boden selbst bezahlt. Die Regelung greift erst, wenn eine Asbestsanierung als solche stattfindet — also erst, wenn jemand das Wort ausspricht.
Quelle — Drs. 18/21 260, Antworten zu 5, 9 und 10; Antwort StS Scheel v. 30.10.2019
Im Januar 2020 berichtet das ARD-Magazin Kontraste über den Fall. Der degewo-Pressesprecher erklärt vor laufender Kamera, Mieter nicht über Asbest zu informieren sei „eine Frage der Balance" — und er finde es „ausreichend", ihnen nur zu sagen, sie sollen den Fußboden in Ruhe lassen. Faktencheck: Behauptung 13
Quelle — Audioaufnahmen vor Ort (degewo-Wohnung Graunstraße 7); Gerichtsakten AG Wedding, Az. 14 C 250/19; Tagesspiegel Leute: „Asbest im Brunnenviertel"; ARD Kontraste, 16.01.2020
Fall 2
7 Jahre Dauersanierung, 16 Mietparteien betroffen. Asbestrohre ohne Schutz entfernt. Keine Ersatzwohnungen. Die Mieter nannten es „die Hölle".
Die BZ Berlin berichtet über den Zustand der Stettiner Straße 21 in Gesundbrunnen. 16 Mietparteien sind betroffen — die Sanierung sollte Monate dauern, zieht sich am Ende über sieben Jahre.
„Staub, Lärm und Dreck: Die Sanierung der Stettiner Straße 21 in Gesundbrunnen bringt die Mieter an den Rand der Verzweiflung."
Bei der Strangsanierung werden Asbestrohre entfernt. Mieter berichten:
„Es gab keinen Schutz, weder für die Arbeiter noch für uns"
Auf die Vorwürfe antwortet die degewo, das Vorgehen bei den Asbestrohren sei „als ordentlich eingestuft" worden. Für die betroffenen Mieter ein Hohn.
Während der gesamten siebenjährigen Bauzeit stellt die degewo keine Ersatzwohnungen zur Verfügung. Die Mieter leben inmitten der Sanierungsarbeiten — mit Staub, Lärm und eingeschränkter Nutzbarkeit ihrer Wohnungen. Auf Nachfrage heißt es lediglich:
„Ersatzwohnungen gab es für die Mieter während der gesamten Bauzeit nicht."
Mieter berichten über den Alltag zwischen offenen Baustellen, Staub und gesundheitlichen Beschwerden. Die Belastung ist nicht nur psychisch — sie zeigt sich auch körperlich:
„Täglich muss ich die Bettwäsche wechseln. Es ist die Hölle."
„Probleme machte auch der Staub: Wir hatten Nasenbluten"
Die degewo gewährt Mietminderungen von 20–50% — aber nur für etwa zwei Monate. Nicht für die sieben Jahre der Beeinträchtigung.
Frank Bielka (SPD) war bis 2014 degewo-Vorstand und damit operativ verantwortlich; Sebastian Scheel (damals Die Linke) saß ab 2017 als Staatssekretär im degewo-Aufsichtsrat, dem Kontrollgremium. Über beide zog sich das politische Netzwerk rund um die degewo — parteiübergreifend.
Quelle — BZ Berlin, 30.12.2020
Fall 3
„Es sieht so aus, als ob die Wahrheit scheibchenweise rauskommt" — Carola S. zog 2015 ein, wurde nie informiert. 2023 fanden sich neue Asbestbelastungen in Decken und Wänden.
Carola S. zieht 2015 in eine Wohnung in der Schlangenbader Straße. Zu diesem Zeitpunkt weiß die degewo bereits seit Jahren, dass der Gebäudekomplex asbestbelastet ist — eine Information aus 2013 existiert, wird ihr aber nie weitergeleitet.
„Beim Einzug hat mich niemand darüber informiert, dass meine Wohnung möglicherweise asbestbelastet ist."
Die degewo verweist auf eine Information aus 2013. Das Problem: Carola S. ist erst 2015 eingezogen:
„Jedoch habe ich 2013 noch gar nicht in der Schlangenbader Straße gewohnt"
Acht Jahre nach Einzug findet die degewo neue Asbestbelastungen in Decken und Wänden:
„Das bereitet mir große Sorgen, da ich während der Einrichtung meiner Wohnung zahlreiche Löcher in die Decke gebohrt habe"
Erst acht Jahre nach Einzug erfährt Carola S. von neuen Asbestfunden in Decken und Wänden — Material, in das sie während der Einrichtung Löcher gebohrt hat. Eine nachträgliche Risikoeinschätzung ist kaum möglich.
„Ich weiß nicht, wie viel Asbeststaub ich möglicherweise eingeatmet habe."
Während der Sanierungsarbeiten im Gebäudekomplex liegt Baustaub tagelang auf den Gemeinschaftsflächen. Die Mieter tragen ihn unwissentlich in ihre Wohnungen. Ob dieser Staub asbestbelastet war, wird nie untersucht.
„Der Baustaub lag tagelang auf dem Flur. Wir Mieter haben ihn von dort in unsere Wohnungen getragen"
Der AMV zieht die politische Konsequenz: Es braucht ein öffentliches, verpflichtendes Asbestkataster für Berlin — damit nicht jede Miete eine Lotterie ist.
Im Mai 2025 startete die Pilotsanierung im Abschnitt Wiesbadener Straße 59 A–C. 130 Haushalte wurden ausquartiert; neben energetischer Sanierung (Fassade, Fenster, Stränge) werden auch Schadstoffe entfernt. Die Fertigstellung dieses ersten Blocks ist für das vierte Quartal 2026 geplant. Alle ausgezogenen Mieter haben ein Rückkehrrecht. Nicht alles verlief reibungslos: Das angebotene Einlagern von Mieterküchen war in Teilen technisch nicht umsetzbar (Quellen: degewo Pressemitteilung, Mai 2025 (Archivkopie); Berliner Zeitung, 2025). Anfang 2027 will die degewo entscheiden, ob das Sanierungskonzept auf den gesamten degewo-Bestand am Standort (rund 1.215 Wohnungen laut Drs. 19/18 489; Pressequellen 2022/2024 nennen 1.548 — davon 470 mit nachgewiesener Asbestbelastung im Bodenbelag) ausgeweitet wird. Gesamtprojekt: geschätzte 12 Jahre. Ein verbindlicher Zeitplan für die restlichen Blöcke existiert öffentlich nicht. Bei der Vorbereitung wurden erneut asbesthaltige Fugenmassen gefunden. Die degewo-Tochter dTD hat die Vollzulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten inklusive schwach gebundenem Asbest.
Wegen der Asbestfunde in Decken und Wänden hat die degewo Mieter ausdrücklich angewiesen, Tapeten nicht mehr selbst zu entfernen. Die Anweisung ist im Bericht der Berliner Zeitung vom April 2026 dokumentiert (Quelle: Berliner Zeitung — Asbestgefahr in Wilmersdorf). Für Mieter wie Carola S., die zuvor — ohne Kenntnis der Belastung — Löcher in Decken gebohrt haben, ist eine nachträgliche Risikoeinschätzung kaum möglich.
Quelle — Tagesspiegel Leute: „Angst vor Asbest in der Schlangenbader Straße"; Berliner Zeitung — 470 asbestverseuchte degewo-Wohnungen
Fall 4
Ende 2019 verschickt die degewo eine mehrseitige Modernisierungsankündigung an Mieter im Mariannenkiez. Das Wort Asbest steht nicht darin — knapp zwei Jahre nach einem Berliner Urteil, das genau das untersagt.
An die Mieter eines Häuserblocks in der Naunynstraße/Waldemarstraße geht eine mehrseitige Modernisierungsankündigung. Auf Seite 6 heißt es: „Rückbau und Entsorgung ev. schadstoffhaltiger Bauteile" durch zertifizierte Fachfirmen. „Asbest" steht nicht in der Ankündigung. „Asbestsanierung" steht nicht in der Ankündigung. Statt eines bestimmten Stoffes nennt die degewo eine Eventualität — und einen Sammelbegriff.
Eine Mieterin fragt — auf Anraten ihrer Rechtsvertreterin beim Berliner Mieterverein — schriftlich nach, ob es sich um eine Asbestsanierung handele. Eine konkrete Antwort gibt es zunächst nicht. Erst die Drohung der Mieter, einen eigenen Gutachter einzuschalten, führt zur Offenlegung des Sachverhalts.
„Wo Asbest im Wohnhaus vorhanden ist, muss das den Bewohnern mitgeteilt werden." — RA Sven Leistikow im MieterMagazin
Am 17. Januar 2018 hat das Landgericht Berlin (Az. 18 S 140/16) ausgeführt: Die degewo hätte ihre Mieter spätestens seit der Asbest-Richtlinie von 1996 über Asbest aufklären müssen. Zwischen diesem Urteil und der Naunynstraße-Ankündigung liegen knapp zwei Jahre. Geändert hat die degewo ihre Modernisierungsformulare nicht — Ende 2019 stand auf Seite 6 weiterhin „ev. schadstoffhaltige Bauteile" statt „Asbest".
Quelle — Berliner Mieterverein, MieterMagazin 4/2021; taz 18.12.2019
Analyse
Graunstraße 7, Stettiner Straße 21, Schlangenbader Straße, Naunynstraße — vier Orte, vier Schicksale. Und doch läuft das Skript immer wieder gleich ab.
Mieter werden systematisch nicht informiert — obwohl seit 2000 aktenkundig ist, welche Wohnungen betroffen sind.
Die degewo genehmigt Arbeiten in einer ihr bekannten Asbestwohnung — Arbeiten, die die Gefahrstoffverordnung auch für Privathaushalte verbot.
Erst wenn es externen Druck gibt — Mieterschutzbund, Medien, Anwälte — bewegt sich etwas.
Statt Verantwortung zu übernehmen, beauftragt die degewo Strafverteidigungskanzleien und bestreitet die Sachverhalte.
Dieses Muster ist weder auf Berlin noch auf Mietverhältnisse beschränkt. In Sachsen-Anhalt ließ eine Stadt 1995 ein Gebäude sanieren, dessen Nutzung als Kindereinrichtung sie fünf Jahre zuvor wegen möglicher Asbestfreisetzung beendet hatte — ohne Unterweisung, ohne Anweisung zu Schutzausrüstung; die Gewerbeaufsicht stoppte die Arbeiten wegen „extremer Exposition von Asbestfasern“. Der Fall lief achtzehn Jahre durch die Instanzen und endete rechtskräftig mit der Haftung der Stadt für sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus diesen Arbeiten. Ausschlaggebend war nicht der fehlende Schutz, sondern die Kenntnis, die vor der Handlung da war.
Quelle — BAG, Urt. v. 28.04.2011 – 8 AZR 769/09; LAG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15.03.2012 – 3 Sa 313/11; BAG, Urt. v. 20.06.2013 – 8 AZR 471/12 (rechtskräftig)
| Adresse | Zeitraum | Kernproblem | Konsequenzen für degewo |
|---|---|---|---|
| Graunstraße 7, Mitte | 2012–heute | Renovierungsgenehmigung für asbestbelastete Wohnung erteilt. Asbestfasern freigesetzt. Gutachter: „sehr fahrlässig" | Strafanzeige → eingestellt. PKH abgelehnt. Kein Schadenersatz. |
| Stettiner Str. 21, Gesundbrunnen | 2013–2020 | 7 Jahre Dauersanierung. Asbestrohre ohne Schutz entfernt. 16 Mietparteien. Keine Ersatzwohnungen. | Minimale Mietminderung (2 Monate). Keine weiteren Konsequenzen. |
| Schlangenbader Str., Wilmersdorf | 2015–heute | Einzug ohne Information. 2023: neue Asbestfunde in Decken/Wänden. Pilotsanierung seit 2025. | Sanierung begonnen — geschätzte Dauer: 12 Jahre. |
| Naunynstraße, Kreuzberg | 2019 | Modernisierungsankündigung ohne das Wort Asbest. Erst nach Anwaltsdruck und Gutachterdrohung Offenlegung. | Asbestsanierung durchgeführt; Mietsteigerungen erfolgt; juristische Konsequenz für die Sprachpraxis: keine. |
Im dokumentierten Fall der Graunstraße 7 berichtete der von der degewo beauftragte Gutachter, dass Mieter „ganz oft" die Asbestböden selbst renoviert hätten, ohne sich der Gefahr bewusst zu sein. Allein in der Graunstraße 7 hatte er bereits mehrere Wohnungen beprobt — in allen Fällen mit Nachweis. Seine Erklärung dafür: „Weil die bauen hier keinen Asbest ein, hier bauen sie Asbest ein und da nicht." Asbest wurde gebäudeweise verlegt, nicht wohnungsweise. Ist er in einer Wohnung, ist er im ganzen Haus.
Dass der Mieter nie gewarnt wurde, nannte er „schon sehr fahrlässig" — die Hauswarte hätten von den Arbeiten gewusst.
Quelle — Audioaufnahme vor Ort, Materialbeprobung durch den von der degewo beauftragten Gutachter, Oktober 2018
Dunkelziffer
Was der Gutachter beschreibt, steht in keiner Statistik. Wer nicht weiß, was in seinem Boden liegt, meldet nichts, klagt nicht und erscheint nirgends. Ein Fall wird nur sichtbar, wenn etwas dazwischenkommt.
Und das ist keine Vermutung — die Behörden sagen es selbst. Auf die Schriftliche Anfrage 17/17 461 antwortete der Senat am 10. Dezember 2015 mit Zahlen aus drei Stellen. Beim LAGetSi gehen monatlich fünf bis zwanzig Hinweise auf mutmaßlich unsachgemäß durchgeführte Asbestarbeiten ein, meist telefonisch — doch: „Die genaue Zahl von Interventionen des LAGetSi auf Grund einkommender Beschwerden zu Tätigkeiten mit Asbest wird nicht dezidiert erfasst.“ Das LKA zählte für 2014 insgesamt 104 Fälle und für 2015 bis dahin 70, bei denen „Asbest“ ermittlungsbegründend war; in allen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die bezirklichen Bauaufsichtsbehörden meldeten für beide Jahre zusammen rund 80 Verdachtsfälle — „die Anzahl von bauaufsichtlichem Eingreifen wird nicht separat erfasst.“ Zwei von drei Stellen erklären damit schriftlich, dass sie nicht vollständig zählen. Über die Beschuldigten dieser Verfahren sagt die Drucksache nichts — weder dass landeseigene Gesellschaften darunter waren, noch dass sie es nicht waren.
Quelle — SA 17/17 461, 10.12.2015 (Archivkopie), Antworten zu den Fragen 6 und 7
Und alle drei Stellen zählen erst, wenn jemand meldet. Das LKA wird nach derselben Drucksache „ausschließlich im Rahmen strafprozessualer Maßnahmen bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes einer Straftat tätig“, das LAGetSi zählt eingehende Hinweise, die Bauaufsicht gemeldete Verdachtsfälle. Diese Zahlen messen also nicht, wie oft an Asbest gearbeitet wurde — sie messen, wie oft es jemandem aufgefallen ist. Melden kann nur, wer weiß, dass es etwas zu melden gibt. Für Mieterinnen und Mieter hat der Senat genau das im Jahr 2000 entschieden: keine Mieterinformation. Wie diese Entscheidung im Parlament verhandelt wurde — 2000 im Ausschuss, 2014 im Plenum, 2018 in der Fragestunde —, steht unter Wer abgewunken hat. Was degewos eigener Gutachter achtzehn Jahre später beschreibt — Mieter, die „ganz oft“ ihre Asbestböden selbst renovieren, ohne von der Gefahr zu wissen —, erzeugt keinen Anfangsverdacht und taucht in keiner dieser drei Statistiken auf.
Vier Fälle, vier verschiedene Wege — keiner davon vorgesehen. Die Graunstraße ist der eigene Fall des Betreibers dieser Recherche — der einzige mit vollständiger Aktenlage aus Renovierungsgenehmigung, Gutachten, Tonaufnahmen und Gerichtsunterlagen. Er kam nur ans Licht, weil der Mieter ausziehen wollte: Als er der degewo im Spätsommer 2018 ankündigte, ausziehen und einen Nachmieter stellen zu wollen, blockierte sie die Übergabe telefonisch wegen „Schadstoffbelastung“. Das Wort Asbest fiel dabei nicht. Da wohnte er seit Jahren dort — und hatte 2012 mit Erlaubnis der degewo die Wohnung renoviert — mündlich zugesagt vor Einzug, am 9. Februar 2012 schriftlich bestätigt. Im Zuge der Renovierung riss er die Bodenplatten heraus und fräste den Kleber darunter weg. Beides asbesthaltig, in zwei Zimmern im Ergebnis eine vollständige Asbestsanierung. Ohne den Auszug hätte er nie erfahren, welcher Gefahr er da ausgesetzt war. In der Stettiner Straße meldeten sich Betroffene von sich aus. Die Schlangenbader Straße und die Naunynstraße stammen aus Presseberichten.
Kein einziger dieser Fälle wurde durch eine Behörde, ein Register oder eine Mitteilung des Vermieters bekannt. Wer betroffen ist, erfährt es, weil er selbst darauf stößt, über Nachbarn, weil eine Zeitung darüber berichtet — oder gar nicht.
Weiter unten folgen weitere Fälle, belegt aus Zeitungsberichten und parlamentarischen Anfragen. Über Asbest in landeseigenen Wohnungen hat die Berliner Presse in einer Welle zwischen November 2012 und Dezember 2013 berichtet — ausgelöst nicht von Journalisten, sondern von Mieterinitiativen und zwei Urteilen gegen die Gewobag. Diese Fälle sind hier noch nicht aufgearbeitet. Und jedes Urteil auf der Rechtsprechungsseite steht für einen Mieter, der den Weg bis zum Ende gegangen ist.
Vier Fälle stehen hier, weil vier Fälle einen Weg nach draußen gefunden haben. Einen geregelten Weg gibt es nicht: kein Register, keine Meldepflicht, keine Mitteilung an die Bewohner. Was den übrigen fehlt, um überhaupt sichtbar zu werden, lässt sich benennen:
Genau die Gruppe, von der der Gutachter oben spricht. Von 23.883 degewo-Wohnungen gelten 6.916 als bestätigt belastet — und 16.967 als Verdachtsfälle (Drs. 19/25 368). Dort leben Menschen, die es nicht wissen können: Eine systematische Mieterinformation gibt es nicht — aktenkundig seit dem Satz „… erfolgt keine Mieterinformation“ aus dem Jahr 2000. Ein Fall, den niemand als Fall erkennt, wird nie einer.
In dem Fall, der es bis vor Gericht schaffte, wurde die Prozesskostenhilfe abgelehnt: Der Zeugenbeweis — vier benannte Zeugen für beschädigte Platten — blieb unberücksichtigt, die Beschwerde erfolglos. Auf der Gegenseite stand eine Strafverteidigungs- und Krisenkanzlei. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, trägt das Kostenrisiko. Der Rechtsweg steht offen. Begehbar ist er nicht für jeden.
Die Berliner Gerichte sprechen bei beschädigten Asbestböden in der Regel 10 bis 20 Prozent Mietminderung zu (Quoten und Aktenzeichen). Bei 600 Euro Miete sind das 60 bis 120 Euro im Monat. Die Minderung gleicht einen Mangel an der Wohnung aus — für einen Gesundheitsschaden gibt es sie nicht. Dafür gibt es Schadensersatz, und der hat eine eigene Uhr: Ansprüche wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren kenntnisunabhängig spätestens 30 Jahre nach der schädigenden Handlung (§ 199 Abs. 2 BGB). Ein Mesotheliom tritt oft mehr als 30 Jahre nach der Exposition auf. Die Frist kann abgelaufen sein, bevor die Diagnose gestellt wird. Wer heute abwägt, rechnet mit der Minderung — die Frist für den Anspruch, um den es eigentlich geht, läuft währenddessen ab.
Das ist keine Befürchtung, sondern ein dokumentierter Vorgang. Im Fall der Graunstraße antwortete die degewo-Rechtsabteilung auf die Kündigung des Mieters mit Schadensersatzvorbehalt und Nutzungsentgelt-Drohung. Vor Gericht brachte die beauftragte Kanzlei § 303 StGB ins Spiel — Sachbeschädigung, gegen den Mieter, wegen der Renovierung, die die degewo selbst schriftlich genehmigt hatte.
Und wenn ein Fall den Weg vor Gericht findet, entscheidet dort selten, was tatsächlich geschehen ist. Die Minderungsquote bemisst sich am Zustand des Bodens, nicht an der Belastung des Mieters: Solange Platten und Kleber unbeschädigt sind, liegt nach dem LG Berlin überhaupt kein Mangel vor — festgestellt in derselben Entscheidung, die die Informationspflicht des Vermieters bejaht (18 S 140/16). Im dokumentierten Fall der Graunstraße stützte sich die Ablehnung der Prozesskostenhilfe auf eine negative Raumluftmessung, obwohl dasselbe Gericht zuvor entschieden hatte, dass Raumluftmessungen für die Beurteilung einer Asbestgefährdung ohne Aussagekraft sind (66 S 212/18).
Dazu kommt, was sich nicht beziffern lässt: Wer in seiner Wohnung bleiben will und mit seinem Vermieter auskommen muss, überlegt zweimal, ob er einen Konflikt beginnt. Dem Betreiber dieser Recherche sind mehrere weitere Berliner Fälle bekannt, deren Betroffene nicht an die Öffentlichkeit gehen wollen.
Wie viele es tatsächlich sind, weiß niemand — weil niemand sie zählt.
Wer sich hier wiedererkennt, findet unter Betroffene, was sich in dieser Lage tun lässt — und was man besser zuerst tut.
Über die Einzelfälle hinaus
Die vier Fälle oben sind keine Ausreißer. Hinter ihnen steht ein systemisches Problem, das ganz Berlin betrifft — dokumentiert durch Gerichtsurteile, parlamentarische Anfragen und investigative Medienberichte.
Eine degewo-Mieterin zerkleinerte unwissentlich asbesthaltige Floorflex-Platten bei einer Renovierung. Das Berliner Landgericht urteilte am 17. Januar 2018: Die degewo hätte spätestens seit der Asbest-Richtlinie von 1996 über die Asbestgefahr informieren müssen. Nicht-Information ist eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Quelle — Berliner Zeitung · Rechtsprechung →
2021, 28 Jahre nach dem Asbestverbot, informiert die degewo erstmals Neumieter — aber nur in Schöneberg und nur bei befristeten Verträgen. Bestandsmieter, die seit Jahrzehnten in denselben Wohnungen leben, erhalten keine vergleichbare Information.
Quelle — Tagesspiegel · Chronologie →
2019 kauft die Gewobag rund 3.350 Wohnungen in Staaken von ADO Properties. Der Asbestverdacht bestätigt sich. Sanierung? Nur bei Mieterwechsel. Schon zum 1. Mai 2021 meldet die Gewobag allein für Spandau 5.976 asbestbelastete Wohnungen (Drs. 18/27 775). Ende 2022 zählen die städtischen Gesellschaften im Bezirk zusammen 9.609 belastete oder verdächtige Objekte — Spandau war der erste Bezirk, der eine Asbestsanierung vom Senat forderte.
Quelle — taz · Berliner Woche
Ehemalige GSW-Wohnungen rund um die Schluchseestraße in Reinickendorf: 2.500 Wohnungen, nun im Gewobag-Bestand, stehen unter Asbestverdacht. Gewobag: berlinweit 5.639 betroffene Wohnungen per 31.12.2025 (Drs. 19/25 368; zuvor wurden bis zu 20.000 geschätzt). Sanierung auch hier nur bei Mieterwechsel.
Quelle — Berliner Woche · Tagesspiegel Leute
Juni 2026 dokumentiert eine Schriftliche Anfrage „offene Asbestböden" in einem Gewobag-Komplex am Wassertorplatz (Wassertorstraße 65 / Bergfriedstraße 17, 19). Die Gewobag klebt die betroffenen Stellen „fachgerecht" ab; der vollständige Ausbau erfolgt erst mit der Modernisierung bis voraussichtlich Ende 2029. Eine Mietminderung gewährt sie nur „auf Antrag".
Quelle — Drs. 19/26 202 · Der Fall am Wassertorplatz →
Laut der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/25 368 (Stand 31.12.2025) haben allein die landeseigenen Wohnungsunternehmen 58.847 Wohnungen mit bestätigtem oder vermutetem Asbestverdacht im Bestand. degewo: 23.883 (inkl. Verdacht) (gegenüber 15.978 Mieteinheiten unter Asbestverdacht 2019 — Drs. 18/21 259). Gewobag: 5.639. HOWOGE: 6.571. Stadt und Land: 2.789. WBM: 2.266. berlinovo: 2.610.
Die GESOBAU-Schätzung: Die GESOBAU, die 2024 keine Asbest-Zahl angab, schätzt 2025 ihren Gesamtbestand auf rund 15.089 Wohnungen, hochgerechnet anhand der Baualtersklassen (2000 hatte sie 12.700 gemeldet, 2015 nur 700). Sie ist damit der größte Einzelposten der oben genannten Gesamtzahl.
Hinzu kommen private Vermieter: Schätzungen zufolge sind in Berlin insgesamt bis zu 500.000 Wohnungen aus der Bauperiode der 1960er- bis 1980er-Jahre potenziell betroffen (Schätzung Grüne). Bei der Rekommunalisierung wurden tausende weitere Wohnungen mit bekanntem Asbestverdacht erworben — wissentlich, ohne Sanierungsplan.
Am 20. Dezember 2025 trat die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft — Umsetzung der EU-Asbestrichtlinie 2023/2668. Wesentliche Änderungen: Auch Arbeiten unter 10.000 Fasern/m³ sind jetzt genehmigungspflichtig. Übergangsfrist: bis 19.12.2026. Alle Asbestarbeiter müssen bis spätestens 5. Dezember 2027 eine Fachqualifikation nachweisen. Dokumentationspflichten wurden verschärft — namentliche Erfassung aller beteiligten Arbeiter, Nachweise über arbeitsmedizinische Vorsorge.
Die Novelle behebt jedoch nicht den Kernfehler: Deutschland hat weiterhin keine Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer. Niemand ist verpflichtet, den eigenen Bestand zu prüfen — und damit entfällt auch die Pflicht zu sanieren.
Medienberichte
Ausgewählte Medienberichte zum Thema Asbest in Berliner Wohnungen — von den ersten Berichten im Jahr 2000 bis heute.
Falls Sie in einer degewo-Wohnung oder einer anderen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft wohnen, könnten Sie betroffen sein.
Der Fall im Überblick — von der Renovierungsgenehmigung 2012 bis zur Einstellung des Verfahrens.