Betroffene

Asbest-Betroffene in Berlin — Sie sind nicht allein

Asbest in Berliner Wohnungen betrifft 58.847 Wohnungen landeseigener Unternehmen (per 31.12.2025, Drs. 19/25 368) — berlinweit bis zu 500.000. Wenn Sie Asbest in Ihrer Wohnung vermuten oder bereits betroffen sind: Hier können Sie Ihren Fall melden — vertraulich und auf Wunsch anonym.

Was Sie jetzt tun können

Bevor Sie irgendetwas tun: Rechtsschutz sichern

Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht ab oder treten Sie einem Mieterverein bei — bevor Sie den Vermieter kontaktieren. Viele Versicherungen und Mietervereine haben Wartezeiten von 3 Monaten. Wenn der Streit bereits läuft, ist es zu spät. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Mietrecht, der Erfahrung mit Asbestfällen hat. Zusätzlich empfiehlt sich ein Fachanwalt für Strafrecht — parallel, nicht stattdessen.

Strafantragsfrist: 3 Monate

Bei fahrlässiger Körperverletzung (§229 StGB) beträgt die Strafantragsfrist 3 Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§77b StGB). Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Vermieter von Asbest wusste und Sie nicht informiert hat, sprechen Sie sofort mit einem Fachanwalt für Strafrecht.

1. Informieren

Prüfen Sie, ob Ihre Wohnung betroffen sein könnte. Besonders Wohnungen aus den 1960er–1980er Jahren in Plattenbauten und Mehrfamilienhäusern sind gefährdet. Floor-Flex-Böden erkennen, Wandplatten und Rohrisolierungen können Asbest enthalten. Was eine Exposition gesundheitlich bedeuten kann, erklärt der Beitrag zu Asbestose, Latenzzeit und Symptomen. Warum eine solche Prüfung idealerweise schon vor dem Einzug erfolgt — und Mieter sie anders als Käufer nie angeboten bekommen, zeigt der Beitrag Asbest vor dem Einzug prüfen.

2. Dokumentieren

Fotografieren Sie verdächtige Materialien. Notieren Sie, ob Platten, Böden oder Isolierungen beschädigt sind. Halten Sie schriftlich fest, ob und wann Ihr Vermieter Sie über Asbest informiert hat — oder eben nicht. Jede E-Mail, jeder Brief, jedes Telefonat mit Datum. Was nicht schriftlich ist, existiert später vor Gericht nicht.

Telefonate aber nicht heimlich mitschneiden — das ist nach § 201 StGB strafbar und wurde in einem dokumentierten Berliner Fall zum Gegenangriff der Vermieterseite. Sicher ist: Gedächtnisprotokoll direkt nach dem Gespräch, jemanden mithören lassen, und den Inhalt anschließend per E-Mail bestätigen lassen („wie soeben besprochen …“).

3. Melden

Melden Sie Ihren Fall über unser Kontaktformular. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Jeder dokumentierte Fall verstärkt den Druck für eine systematische Aufklärung und Sanierung.

Wenn ein Auszug im Raum steht: Beweise vorher sichern

Mit der Schlüsselübergabe verlieren Sie den Zugang zum wichtigsten Beweismittel — Ihrer Wohnung. Was danach gemessen wird, sagt über Ihre Wohnzeit nichts mehr: Eine Raumluftmessung in der leeren, gelüfteten Wohnung ist typischerweise eine Freigabemessung nach der Sanierung. Prüfen Sie bei jedem vorgelegten Prüfbericht Datum und Bezeichnung.

Sichern Sie deshalb vor der Rückgabe: Materialprobe durch eine Fachperson (dafür brauchen Sie keine Erlaubnis des Vermieters), Fotos mit Datum und Maßstab, eine Rückstellprobe des Materials. Das stärkste Instrument ist das selbständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO: Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger dokumentiert den Zustand verbindlich — und das Ergebnis gilt in einem späteren Prozess. Fotos allein reichen dafür häufig nicht.

Eigenen Gutachter beauftragen

Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter Ihres Vermieters. Beauftragen Sie einen unabhängigen, zertifizierten Schadstoffgutachter. Zu den Kosten: Die reine Laboranalyse einer Materialprobe liegt bei etwa 30–80 €; ein Gutachter, der die Probe fachgerecht entnimmt und einen verwertbaren Bericht schreibt, kostet ca. 300–600 €. Die Probe sollten Sie nicht selbst nehmen — unsachgemäße Entnahme setzt Fasern frei und schwächt den Beweiswert.

Bestehen Sie darauf, dass alle Räume mit gleichem Bodenbelag beprobt werden. Bei einer Teilbeprobung bleibt die Belastung in den nicht-beprobten Räumen unbelegt — auch wenn die gleichen Platten überall verlegt sind.

Der Befund Ihrer Nachbarn zählt auch für Sie. Floor-Flex-Platten und Bitumenkleber wurden gebäudeweise verlegt, nicht wohnungsweise ausgesucht. Wurde in einer anderen Wohnung derselben Anlage Asbest nachgewiesen oder dort bereits saniert, ist das ein verwertbares Indiz für Ihre Wohnung — und ein Grund, beim Vermieter schriftlich nachzufragen. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn: Betroffen ist fast nie nur eine Wohnung.

Raumluftmessung negativ? Das beweist nichts.

Wenn Ihr Vermieter eine negative Raumluftmessung vorlegt und behauptet, alles sei sicher: Das LG Berlin (Az. 66 S 212/18) hat entschieden, dass Raumluftmessungen für die Beurteilung einer Asbestgefährdung nicht maßgeblich sind. Asbest wird nicht ständig freigesetzt — eine Momentaufnahme der Raumluft sagt nichts über das Material in Böden, Wänden oder Klebern. Lassen Sie sich davon nicht beruhigen. Faktencheck: Behauptung 10 →

Wichtig: Nicht selbst entfernen!

Versuchen Sie niemals, asbesthaltige Materialien selbst zu entfernen, zu schleifen oder zu beschädigen. Jede mechanische Bearbeitung setzt krebserregende Fasern frei. Kontaktieren Sie einen zertifizierten Schadstoffsanierer. Bei akuter Gefahr (großflächig beschädigte Platten, sichtbare Faserrückstände) wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Bezirks. Wie stark die Freisetzung je nach Tätigkeit ausfällt — vom Tapetenabreißen bis zum Abschleifen von Fliesenkleber —, zeigen die gemessenen Faserwerte je Tätigkeit.

Mietminderung, Beweissicherung, Vermieter-Taktiken, Gutachter-Probleme — was erfahrene Fachanwälte Betroffenen in Berliner Asbestverfahren raten.

Ihre formalen Rechte

Mietminderung (§536 BGB), Schadensersatz (§536a BGB), Informationspflicht des Vermieters, deliktsrechtliche Ansprüche — mit Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Ihre Rechte als Mieter →

Die juristische Praxis

Wie Mietminderung wirklich durchgesetzt wird, warum Beweise vor dem Auszug gesichert werden müssen und mit welchen Taktiken Vermieter arbeiten — Erfahrungswerte aus Berliner Asbestverfahren.

Fachanwalts-Tipps lesen →

Wenn Ihr Vermieter sagt …

Fünf Sätze, die Betroffene in Berliner Asbestfällen immer wieder hören — und was die Rechtslage dazu hergibt. Lesen Sie das, bevor Sie mit der Hausverwaltung telefonieren.

„Wir haben Sie doch informiert.“

Dann fragen Sie schriftlich nach: wann genau, an wen, mit welchem Inhalt, auf welchem Weg. Der Bundesgerichtshof verlangt in einem Asbest-Fall, dass die Gegenseite eine behauptete Aufklärung „in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise“ konkret darlegt — erst dann müssen Sie dieser Darstellung entgegentreten. Eine pauschale Behauptung, man habe damals Schreiben verschickt, genügt dafür nicht.

Und der Nachweis, dass ein Brief abgeschickt wurde, beweist nicht, dass er angekommen ist: Nach ständiger Rechtsprechung des BGH begründet die Absendung nicht einmal einen Anscheinsbeweis für den Zugang. Wer sich auf den Zugang beruft, trägt dafür die Beweislast. Auch ein Aushang im Treppenhaus, eine Broschüre oder ein Hinweis auf der Website erreichen nicht Ihren persönlichen Empfangsbereich im Sinne des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Die Antwort ist Ihr Beweismittel — auch wenn sie ausweicht.

Quellen — BGH, Urt. v. 12.11.2010 – V ZR 181/09 (Asbest, sekundäre Darlegungslast); BGH, Urt. v. 27.09.2016 – II ZR 299/15 (BGHZ 212, 104, Rn. 32); BGH, Beschl. v. 11.05.2023 – V ZR 203/22, Rn. 8; § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB

„Solange nichts beschädigt ist, besteht keine Gefahr.“

Hier ist die Rechtslage unbequem, und Sie sollten sie kennen: Das Landgericht Berlin hat in einem Asbestfall ausgeführt, solange Bodenplatten und Kleber unbeschädigt seien, bestehe kein Mangel — die Mietminderung wurde dort abgewiesen. Wer allein mit dem Vorhandensein von Asbest mindert, riskiert eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

Entscheidend ist deshalb der Zustand. Und die Schwelle ist niedrig: Eine einzige gebrochene Vinyl-Asbest-Bodenplatte genügte dem LG Berlin für 10 % Minderung — den Einwand, der Mieter habe den Riss durch ein aufgestelltes Regal selbst verursacht, ließ das Gericht nicht gelten: Bodenfliesen müssen dem vertragsgemäßen Gebrauch standhalten. Fotografieren Sie deshalb jede Bruchstelle, jede offene Fuge, jeden Kratzer — mit Datum.

QuellenLG Berlin, Urt. v. 17.01.2018 – 18 S 140/16 (Zurückverweisung, nicht rechtskräftig abgeschlossen); LG Berlin, Urt. v. 16.01.2013 – 65 S 419/10

„Das ist eine Modernisierung — die legen wir auf die Miete um.“

Eine Asbestsanierung beseitigt einen Mangel; sie schafft keinen höheren Wohnwert. Das Amtsgericht Schöneberg hat sie deshalb als Erhaltungsmaßnahme nach § 555a BGB eingeordnet und nicht als Modernisierung — auch dann nicht, wenn nebenbei ein neuer Bodenbelag verlegt wird: Der Schwerpunkt liege „eindeutig auf der Beseitigung der Asbestplatten“, die Erneuerung des Fußbodens sei „eine bloße Randerscheinung“.

Erhaltungskosten sind nicht auf die Miete umlegbar. Wird eine Sanierung mit energetischen Maßnahmen kombiniert, darf nur der energetische Anteil umgelegt werden — nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

Quelle — AG Schöneberg, Urt. v. 18.02.2016 – 106 C 282/15, Rn. 30 (Volltext, Rechtsprechungsdatenbank Berlin); Rechtskraft aus öffentlichen Quellen nicht belegbar

„Die Sanierung müssen Sie dulden.“

Das stimmt im Grundsatz — und genau deshalb lohnt der Blick auf die Gegenseite der Duldungspflicht. § 555a Abs. 3 BGB: „Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.“ Das umfasst Ersatzunterbringung, Umzug und Einlagerung — und Sie müssen nicht vorstrecken. Eine Vereinbarung, die davon zu Ihren Lasten abweicht, ist unwirksam (Abs. 4).

Aber Vorsicht bei der Frist: Die vielzitierten drei Monate gelten für Modernisierungen (§ 555c BGB). Für Erhaltungsmaßnahmen verlangt § 555a Abs. 2 BGB nur eine rechtzeitige Ankündigung; das AG Schöneberg hat ausdrücklich festgehalten, der Gesetzgeber habe hier bewusst auf eine § 555c vergleichbare Regelung verzichtet. Wer die Duldung mit einer angeblich verletzten Drei-Monats-Frist verweigert, verliert — und riskiert Ordnungsgeld.

Quellen — § 555a Abs. 2–4 BGB; AG Schöneberg, Urt. v. 18.02.2016 – 106 C 282/15, Rn. 31, 34

„Wenden Sie sich an die Behörde.“

Tun Sie beides — aber wissen Sie, was welcher Weg leistet. Die Berliner Senatsverwaltung stellt ausdrücklich klar: Die Einschaltung der Behörden ersetzt privatrechtliche Maßnahmen nicht. Mietminderung, Beseitigungsanspruch und Schadensersatz bekommen Sie nie von einer Behörde, sondern nur über den Mietrechtsweg. Umgekehrt kann eine Behörde etwas, das kein Gericht so schnell kann: laufende Arbeiten stoppen.

Und noch etwas, das der Senat selbst benennt und das viele Betroffene enttäuscht: Ein gesetzliches Gebot, vorhandenen Asbest zu entfernen, existiert nicht. Verhandelt wird über Zustand, Information und Kosten — nicht über ein Recht auf Entfernung.

QuelleSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen — Handlungsfelder und Zuständigkeiten

Melden Sie Ihren Fall

Vertraulich und auf Wunsch anonym. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht.

Hinweis

Das Formular dient der Dokumentation. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren: kontakt@berliner-asbest-skandal.de

Optional. Je detaillierter, desto besser können wir Ihren Fall dokumentieren.

Wenn Sie anonym bleiben möchten, lassen Sie dieses Feld frei.

So kontaktieren Sie Ihren Vermieter

Egal ob degewo, Gewobag, HOWOGE oder privater Vermieter — fordern Sie Auskunft über Asbestbelastung immer schriftlich an. Nur so können Sie Ihre Anfrage im Streitfall belegen.

1. Schriftlich anfragen

Kontaktieren Sie Ihren Vermieter per E-Mail oder Einschreiben. Fragen Sie konkret: „Sind in meiner Wohnung asbesthaltige Materialien verbaut?" Setzen Sie eine Frist zur Beantwortung (14 Tage). Was Vermieter darauf typischerweise antworten und was daraus folgt, steht bei die häufigsten Fragen. Musterschreiben und Details →

2. Alles dokumentieren

Speichern Sie jede Kommunikation. Notieren Sie Datum, Inhalt und Gesprächspartner — auch bei Telefonaten. Mündliche Zusagen sind im Streitfall wertlos.

Landeseigene Wohnungsunternehmen — Kontaktseiten

degewo · Gewobag · HOWOGE · Stadt und Land · WBM · GESOBAU

Übergreifende Ombudsstelle für alle Landeseigenen: ombud-lwu.de

Vorsicht: „Schadstoffhaltige Bauteile" in der Modernisierungsankündigung

Bekommen Sie eine Modernisierungsankündigung mit Formulierungen wie „ev. schadstoffhaltige Bauteile", „belastete Baumaterialien" oder „kontaminierte Bauteile"? Im Berliner Wohnungsbestand vor 1993 ist das fast immer der Sammelbegriff für Asbest. Schreiben Sie schriftlich zurück: „Handelt es sich um asbesthaltige Materialien?" — und verlangen Sie eine schriftliche Antwort. Die Antwort ist Ihr Beweismittel: falls Ihr Vermieter verneint und sich später Asbest bestätigt, oder falls er weiter ausweicht. Ein dokumentiertes Beispiel: Naunynstraße 2019 — wie die degewo das Wort Asbest aus ihrer Modernisierungsankündigung ließ →

Vier Behördenwege — und was jeder verlangt

Es gibt nicht „die“ zuständige Behörde. Mehrere können gleichzeitig zuständig sein, und sie leisten Unterschiedliches:

  • Bauaufsicht Ihres Bezirks — für den Zustand des Gebäudes und die Instandhaltungspflicht des Eigentümers (§ 3 BauO Bln). Voraussetzung für eine Meldung: Der Eigentümer hat nachweislich Kenntnis und bleibt untätig — Sie brauchen also den Schriftwechsel mit ihm. Erst schreiben, dann melden.
  • LAGetSi — für laufende Arbeiten, die nicht fachgerecht ausgeführt werden. Das Landesamt kann Arbeiten stoppen; Asbestsanierungen sind ihm vorab anzuzeigen. Bei der Meldung verlangt: Ort, Zeitraum, ausführende Firma — und möglichst Fotos. Schnell melden: späte Anzeigen erschweren die Ermittlung.
  • Gesundheitsamt Ihres Bezirks — berät bei gesundheitlichen Bedenken. Wichtig zu wissen: Es führt in der Regel keine eigenen Messungen durch.
  • Polizei Berlin, LKA 336 (Umweltkriminalität) — wenn ein Straftatverdacht im Raum steht, etwa unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB). Beachten Sie die Drei-Monats-Frist für den Strafantrag.

Der Satz, den Sie sich merken sollten: Die Einschaltung einer Behörde ersetzt den Mietrechtsweg nicht. Mietminderung, Beseitigung und Schadensersatz gibt es nur zivilrechtlich — beides muss parallel laufen.

QuelleSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen — Zuständige Behörden; Meldung asbesthaltiger Bauteile; Meldung nicht fachgerechter Tätigkeiten

Anlaufstellen und Hilfsangebote

Berliner Mieterverein

Mietrechtliche Beratung

Der Berliner Mieterverein bietet seinen Mitgliedern Rechtsberatung zu mietrechtlichen Fragen, einschließlich Mängeln durch Schadstoffbelastung. Eine Mitgliedschaft ermöglicht Zugang zu Fachanwälten.

berliner-mieterverein.de · Tel. 030 / 226 260

Merkblatt: Info 35 — Asbest in Wohnräumen (PDF)

Gesundheitsamt Ihres Bezirks

Akute Gesundheitsgefahr

Bei akuter Gefahr durch beschädigte Asbestmaterialien wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Bezirks. Diese können eine Begutachtung veranlassen und ggf. Sofortmaßnahmen anordnen.

Gesundheitsämter nach Bezirk finden

Verbraucherzentrale Berlin

Allgemeine Beratung

Die Verbraucherzentrale Berlin bietet Beratung zu Mietrecht und Schadstoffbelastung. Auch für Nicht-Mitglieder zugänglich.

verbraucherzentrale-berlin.de

Zertifizierte Schadstoffgutachter

Fachgerechte Untersuchung

Wenn Sie den Verdacht auf Asbestbelastung haben, können Sie einen zertifizierten Schadstoffgutachter mit einer Materialanalyse beauftragen. Die Kosten können ggf. dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.

Sachverständige finden (GVSS)

Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV)

Zweite Berliner Mieterorganisation

Eigene Beratung zu Asbest in Mietwohnungen — eine Alternative zum Berliner Mieterverein.

mieter-verbraucherschutz.berlin

Berliner MieterGemeinschaft

Mieterorganisation & Urteilssammlung

Dritte Berliner Mieterorganisation. Führt eine eigene Sammlung von Asbest-Mietrechtsurteilen — hilfreich zur Einordnung des eigenen Falls.

bmgev.de

Deutscher Mieterbund

Bundesweit — auch außerhalb Berlins

Der Dachverband hilft, den örtlichen Mieterverein zu finden — für Betroffene außerhalb Berlins.

mieterbund.de

Beratungshilfe beim Amtsgericht

Kostenlose Rechtsberatung bei geringem Einkommen

Bei geringem Einkommen können Sie beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen — damit ist die anwaltliche Erstberatung nahezu kostenlos. Unabhängig von der Prozesskostenhilfe fürs Gerichtsverfahren.

Ärztliche Abklärung nach Exposition

Umweltmedizin / Lungenfacharzt

Waren Sie über längere Zeit Asbestfasern ausgesetzt (etwa bei Renovierungsarbeiten), besprechen Sie das mit Ihrem Hausarzt — er kann an eine umweltmedizinische Beratungsstelle oder einen Lungenfacharzt überweisen. Zur Einordnung von Symptomen und Latenzzeit: Asbest eingeatmet — Symptome und Latenzzeit → Was nach einer Exposition nachweislich hilft — und was messbar nichts bringt, schildert ein Betroffener in Asbest eingeatmet — was hilft wirklich? →

Was Mieter berichten

Jeder neue Bericht macht das Muster sichtbarer. Namen und Details auf Wunsch anonymisiert.

„Es sieht so aus, als ob die Wahrheit scheibchenweise rauskommt. Das macht mich misstrauisch. Denn ich weiß ja nicht, was als Nächstes kommt."
— degewo Mieterin, Schlangenbader Straße, Berlin-Wilmersdorf (2023)
„Beim Einzug hat mich niemand darüber informiert, dass meine Wohnung möglicherweise asbestbelastet ist. Ich habe zahlreiche Löcher in die Decke gebohrt, um Lampen anzubringen."
— degewo Mieterin, Schlangenbader Straße, Berlin-Wilmersdorf (2023)
„Wären wir nicht ausgezogen, hätten wir womöglich nie erfahren, dass wir bei der Renovierung gefährlichen Asbestfasern ausgesetzt waren."
— degewo Mieter, Graunstraße 7, Berlin-Mitte (2019)
„In unserer degewo Garage wurden wir sehr wohl auf mögliche Gefahren hingewiesen. Warum nicht in unserer Wohnung?"
— degewo Mieter, Graunstraße 7, Berlin-Mitte (2019)

Was die degewo sagt

„Das ist — bei Asbest denke ich immer so — das ist so eine Frage der Balance zwischen Hysterie oder Panik oder Unruhe auslösen, nennen wir es Unruhe, oder sinnvolle Informationen. Wenn ich den Menschen sage: Lasst den Fußboden in Ruhe, bohr keine Löcher in die Wand, halte dich bitte dran — dann kannst du da gut drin wohnen. Dann finde ich das ausreichend, ehrlich gestanden."

— Paul Lichtenthäler, degewo Pressesprecher, Januar 2020

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Jeder Fall zählt

Je mehr dokumentierte Fälle, desto größer der Druck für systematische Aufklärung.