Die Akteure

Politik. Unternehmen. Justiz.

Vom Staatssekretär, der im Jahr 2000 mitteilte, es erfolge keine Mieterinformation, bis zum Oberstaatsanwalt, der 2022 die Verfahrenseinstellung bestätigte: Diese Seite dokumentiert die Akteure des Berliner Asbest-Skandals — die entschieden, die nachfragten, die abwinkten.

Aufsichtsrat, Vorstand, Parteispende

Drei dokumentierte Fälle aus drei Jahrzehnten: zweimal Personalunion von Staatssekretär und Aufsichtsrat, einmal eine Parteispende aus dem Unternehmensumfeld.

SPD-Netzwerk

Frank Bielka

Die Zentralfigur — 30 Jahre Politik & Wohnungswirtschaft

Frank Bielka verkörpert wie keine andere Person die Verflechtung zwischen Berliner SPD und landeseigener Wohnungswirtschaft. Sein Karriereweg:

ZeitraumPosition
1985–1989SPD-Bezirksstadtrat, Berlin-Neukölln
1989–1991Bezirksbürgermeister, Berlin-Neukölln
1991–2003Staatssekretär in drei Senatsverwaltungen (u.a. Stadtentwicklung)
bis 2002Aufsichtsratsvorsitzender, degewo (parallel zur Staatssekretärs-Tätigkeit)
2003–2014Vorstand, degewo (82.000 Wohnungen; 2018 rund 17.000 unter Asbestverdacht, per 31.12.2025 23.883 inkl. Verdacht — gestiegen, nicht gefallen, Drs. 19/25 368)
ab 2014Geschäftsführer, degewo Nord

Warum ist das relevant?

Bielka war als Staatssekretär für Stadtentwicklung zuständig für die Rahmenbedingungen der landeseigenen Wohnungswirtschaft — und gleichzeitig (bis 2002) Aufsichtsratsvorsitzender der degewo. Er kontrollierte das Unternehmen also unmittelbar, dessen Mieterinformation er als Senatsvertreter ablehnte. 2003 wechselte er selbst in den degewo-Vorstand, was eine Berliner Parlamentsdebatte über eine Karenzzeit für solche Wechsel auslöste. In seiner Zeit als Vorstand (2003–2014) wurden Mieter nicht systematisch über Asbestbelastung informiert.

QuelleWikipedia: Frank Bielka; taz

SPD-Netzwerk

Thies-Martin Brandt

degewo-Vorstandsvorsitzender — SPD-Spendenskandal (2001)

degewo-Vorstandsvorsitzender. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Untreue: SPD-Parteispende in Höhe von 5.000 Mark aus dem Unternehmensumfeld (Fund-Raising-Dinner, August 2001). Nach einem BVerfG-Urteil von 1992 sind Parteispenden durch Unternehmen im öffentlichen Besitz verboten.

QuelleBerliner Tagesspiegel

Berliner Senat

Sebastian Scheel

Staatssekretär & degewo-Aufsichtsratsmitglied — Doppelrolle

Scheel zeichnete 2019 als Staatssekretär fünf Schriftliche Anfragen zur Asbestbelastung in landeseigenen Wohnungen, darunter der degewo — während er zugleich in deren Aufsichtsrat saß. Drei davon nannten 15.978 betroffene Mieteinheiten, bestätigten das laufende Gerichtsverfahren und verneinten gleichzeitig das Mietminderungsrecht (Drs. 18/20 913, 18/21 259, 18/21 260).

QuelleDrs. 18/20 913; 18/21 259; 18/21 260

Die Führung der degewo

Vorstand, Tochterfirma, Justiziariat: die Ebenen, auf denen über Mieterinformation, Sanierung und die Antwort an einen einzelnen Mieter entschieden wurde.

degewo

Christoph Beck

degewo-Vorstand seit dem 15. November 2005

Christoph Beck ist seit dem 15. November 2005 Vorstand der degewo — zunächst gemeinsam mit Frank Bielka, der 2014 ausschied. Unter seiner Führung wurde die Informationspolitik gegenüber Mietern bezüglich Asbestbelastung nicht grundlegend verändert. Im Strafverfahren forderte die Polizei einen 27-seitigen Handelsregisterauszug an (Bl. 116–142 d.A.).

Quelle — Handelsregister Berlin (degewo AG); Ermittlungsakte gegen degewo-Verantwortliche, Bl. 116–142

degewo — operatives Geschäft

Sandra Wehrmann

degewo-Vorständin Januar 2018 – November 2025

Sandra Wehrmann verantwortete acht Jahre lang das operative Geschäft der degewo — Wohnungsbewirtschaftung und Mieterbetreuung, das Ressort, in dem über Mieterinformation und Bestandssanierung entschieden wird. Gemeinsam mit Christoph Beck unterzeichnete sie am 21. März 2025 den Konzernlagebericht 2024, in dem das Risiko „Schadstoffe" mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 0 % für den Zeitraum 2025–2029 ausgewiesen wird — die einzige der fünf Risikopositionen mit 0 % (vgl. Faktencheck Behauptung 15). Wehrmann verließ degewo zum 15. November 2025 „auf eigenen Wunsch aus persönlichen Gründen" und übernahm zum 1. Januar 2026 die CEO-Position bei Vivawest GmbH (Gelsenkirchen). Nachfolge im operativen Ressort: Pascal Atzert.

Quelledegewo Konzernlagebericht 2024, S. 20 (Unterzeichnung); degewo-PM Pascal Atzert (Archivkopie); Tagesspiegel; Vivawest-PM

degewo — Vorstand

Kai-Marten Maack

Vom Prokuristen der Sanierungs-Tochter zum Konzernvorstand

Kai-Marten Maack ist seit dem 1. Mai 2026 Vorstand der degewo — Nachfolger von Christoph Beck. Er kommt aus dem Konzern: seit 2000 in der degewo-Gruppe, ab 2008 Geschäftsführer der gewobe, ab 2014 Bereichsleiter und Prokurist der degewo AG, seit 2015 zuständig für Akquisition und Einkauf — die Funktion, in der über externe Vergabe oder interne Erledigung entschieden wird. Zugleich war er laut Northdata (Handelsregister-Bekanntmachungen) von Januar 2017 bis Mai 2026 Prokurist der degewo Technische Dienste GmbH (dTD) — der Tochterfirma, die seit 2022 die Asbest-Eigensanierung des Konzerns durchführt. Das Erlöschen der dTD-Prokura wurde am 8. Mai 2026 ins Handelsregister eingetragen — am selben Tag wie seine Vorstandsbestellung. In der offiziellen Vorstands-Vita auf degewo.de ist die dTD-Prokura nicht aufgeführt. Welche Rolle er beim Aufbau der Eigensanierung spielte, ist öffentlich nicht dokumentiert. Dokumentiert ist die Gleichzeitigkeit: Einkaufsverantwortung im Auftrag gebenden Konzern, Prokura in der Auftrag nehmenden Tochter.

QuelleNorthdata: Kai-Marten Maack (HR AG Charlottenburg, HRB 45731 B; abgerufen 20.08.2026; Erteilung 20.01.2017 wörtlich bestätigt via Webvalid-Archivkopie); degewo-PM Dez 2025 (Archivkopie); degewo.de „Vorstand & Aufsichtsrat" (Archivkopie 20.08.2026)

degewo-Tochter

degewo Technische Dienste GmbH (dTD)

Eigensanierung seit 2022 — Gerald Gaedke, Geschäftsführer

Die hundertprozentige degewo-Tochterfirma erhielt 2022 vom LAGetSi die Zulassung zur Sanierung schwach gebundenen Asbests. Damit saniert der Verursacher der Asbestbelastung seine eigenen Versäumnisse — ohne dokumentierte unabhängige externe Qualitätskontrolle. Die geschätzten Gesamtkosten für den heutigen degewo-Bestand (23.883 Wohnungen inkl. Verdacht, Drs. 19/25 368): rund 240 Millionen bis 1,2 Milliarden Euro.

Quelledegewo.de „Fachkompetenz bei der Asbestsanierung" (PM v. 21.04.2022, Archivkopie — von degewo.de inzwischen entfernt); degewo Technische Dienste →

degewo — Justiziariat

degewo-Rechtsabteilung

Die Verteidigungslinie kam aus dem eigenen Haus

Der Mieter will seit Monaten ausziehen — mit Nachmieter, wie beim Einzug besprochen. Acht Tage nach der schriftlichen Asbest-Bestätigung kündigt er fristlos. Fünf Tage später antwortet nicht mehr das Kundenzentrum, sondern die Rechtsabteilung — unterzeichnet von Justiziar Handke und Justiziarin Claudia Eggenstein: Einen Kündigungsgrund gebe es nicht, man akzeptiere „aus Kulanzgründen". Die Sorge des Mieters um seine Gesundheit nennt der Brief eine „Befürchtung". Der Mieter hatte den Asbest 2012 unwissend selbst entfernt — daraus macht der Brief zwei Dinge zugleich: Weil er den Asbest entfernt hatte, sei die Wohnung ungefährlich gewesen — er habe also nichts zu fordern. Und weil er ihn entfernt hatte, solle er womöglich dafür haften. Ein halbes Jahr später trägt die Kanzlei EKSK dieselben Argumente vor Gericht vor (Faktencheck Behauptung 17).

QuelleSchreiben degewo-Rechtsabteilung v. 05.12.2018 (geschwärzt); Anlage B6 v. 22.11.2018

Die PR-Linie: Verharmlosen, Umdeuten, Schweigen

Die degewo kommuniziert nach einem erkennbaren Muster: Asbestgefahr verharmlosen, Verantwortung auf Mieter umlenken, konkrete Fragen ausweichen. Zwei Personen stehen exemplarisch für diese Strategie.

degewo — Unternehmenskommunikation

Sabrina Gohlisch

Spezialistin interne Kommunikation — degewo AG

Gohlisch verfasste 2018 die offizielle degewo-Stellungnahme an die Berliner Woche. Sie verlagerte die Verantwortung auf den Mieter: Er habe „entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung" gehandelt. Was sie nicht erklärte: Warum die degewo überhaupt eine Renovierung in einer Wohnung genehmigte, deren Asbestbelastung seit dem Jahr 2000 aktenkundig ist. Nicht der Mieter hat gegen eine Vereinbarung verstoßen — die Vereinbarung hätte nie erteilt werden dürfen. Die vollständige Analyse →

Die Formulierung „unbeschädigte Floor-Flex-Platten stellen keine Gesundheitsgefahr dar" wurde zur zentralen PR-Linie der degewo — dieselbe Argumentation, die Kanzlei EKSK parallel im Gerichtsverfahren vortrug.

Warum ist das relevant?

Gohlischs E-Mail zeigt, wie die degewo ihre Kommunikationsstrategie koordinierte: Die gleichen Behauptungen, die Dr. Schork im Gerichtsverfahren vortrug, wurden parallel über die Unternehmenskommunikation an Medien verbreitet. Die Opferumkehr — der Mieter als Vertragsbrecher, nicht die degewo, die die Renovierung einer bekanntermaßen asbestbelasteten Wohnung genehmigte — gehörte zur parallelen Kommunikationslinie der degewo, die zeitgleich im Gerichtsverfahren vorgetragen wurde.

Gohlisch ist weiterhin bei der degewo tätig — heute als Spezialistin interne Kommunikation (zuletzt geprüft: August 2026).

Quellen — Sabrina Gohlisch, degewo Unternehmenskommunikation, E-Mail an Berliner Woche (Dirk Jericho), 27.11.2018; INKOMETA-Programm 2024 — degewo-Vortrag Social Intranet (09.10.2024), Beleg für Rolle und Beschäftigung; Faktencheck →

degewo — Pressesprecher

Paul Lichtenthäler

Ehem. Pressesprecher — ARD Kontraste (16.01.2020)

Lichtenthäler beschrieb im ARD-Magazin Kontraste die Kommunikationsstrategie der degewo öffentlich. Aus der von ihm formulierten Abwägung zwischen „Hysterie" und „sinnvoller Information" wird erkennbar, dass die Nicht-Information eine Strategie war, kein Versäumnis:

„Das ist — bei Asbest denke ich immer so, dass ist so eine Frage der Balance zwischen Hysterie oder Panik oder Unruhe auslösen. [...] Wenn ich den Menschen sage: Lasst den Fußboden in Ruhe, bohr keine Löcher in die Wand [...] dann kannst du da gut drin wohnen. Dann finde ich das ausreichend ehrlich gestanden."

Das Problem: Während Lichtenthäler „keine Hysterie" postulierte, erteilte die degewo Mietern schriftliche Renovierungsgenehmigungen für asbestbelastete Wohnungen — ohne über die Asbestbelastung zu informieren. Bodenrenovierungen wie eine Neuverklebung machen es zwangsläufig erforderlich, alten Belag und Kleber zu entfernen — genau die Arbeiten, vor denen die degewo hätte warnen müssen. Und die Frage, ob Mieter über die Asbestbelastung ihrer Wohnung informiert werden, beantwortete er — vor laufender Kamera — mit einer Abwägung zwischen „Panik" und „sinnvollen Informationen". Nicht mit einem Verweis auf gesetzliche Pflichten.

Lichtenthäler war von April 2019 bis 2022 Pressesprecher der degewo. Seit 2022 ist er Geschäftsführer seiner eigenen Agentur lichtenthäler PR in Berlin.

Quelle — ARD Kontraste, 16.01.2020; degewo Pressemitteilung 01.04.2019; kress.de

Kanzlei Eisenberg König Schork Kempgens

Warum beauftragt ein landeseigenes Wohnungsunternehmen eine in Strafrecht und Krisenkommunikation profilierte Kanzlei für einen Mietrechtsstreit?

Der zentrale Widerspruch

Die Kanzlei Eisenberg König Schork Kempgens (EKSK) hat keine Mietrechtsabteilung. Ihr Kerngeschäft ist die Verteidigung in schweren Strafsachen und Krisenkommunikation. Die Beauftragung für einen PKH-Mietrechtsstreit eines einzelnen Mieters legt nahe, dass die degewo den Fall von Anfang an nicht als Mietrechtsstreit betrachtete, sondern als strafrechtliche Bedrohung und Krisenfall mit potenziellem Reputationsschaden.

EKSK — Gründungspartner

Johannes Eisenberg

Mitbegründer der taz — Krisenstratege

Einer der profiliertesten Strafverteidiger Deutschlands. Die Kanzlei wird eingeschaltet, wenn Institutionen in existenziellen Krisen stecken. Bekannte Mandate: Ibiza-Video-Affäre, BND-Affären, Chaos Computer Club, ver.di.

Im degewo-Fall stellt sich die Frage: Warum beauftragt ein landeseigenes Wohnungsunternehmen eine in Verfahren mit großer Öffentlichkeit erfahrene Strafverteidigungskanzlei für einen einzelnen Mietrechtsstreit — statt einer Mietrechtskanzlei?

EKSK — Sachbearbeiterin

Dr. Stefanie Schork

Fachanwältin für Strafrecht — Kanzleipartnerin seit 2009

Schork bearbeitete den Fall gegen den Mieter direkt und reichte am 27. Juni 2019 eine 10-seitige Klageerwiderung mit 5 Anlagen ein (Az. 14 C 250/19). Spezialisiert auf Krisenberatung und Strafrecht — nicht auf Mietrecht.

Ihre Strategie: Opferumkehr. Schork warf dem Mieter vor, „die Karte der Asbestbelastung" zu ziehen, drohte mit Strafanzeige wegen §303 StGB (Sachbeschädigung) für die von degewo genehmigte Renovierung, und mit §201 StGB für das Mitschneiden von Gesprächen. Gleichzeitig erhob sie eine Gegenklage über 3.839,53 €.

Das Entscheidende: Schork legte dem Gericht selbst die Anlagen B1 und B3 vor — Dokumente, die ihre eigene Darstellung widerlegten. Anlage B3 bewies die gebäudespezifische Asbestkenntnis der degewo, die Schork gleichzeitig bestritt.

Kanzlei EKSK im Profil →

Die Frage der Kosten

Die Kanzlei EKSK gehört zu den etablierten Strafverteidigungskanzleien Deutschlands. Die Beauftragung für einen einzelnen Mietrechtsstreit, bei dem es um Prozesskostenhilfe geht, zeigt die Ressourcenasymmetrie: Auf der einen Seite ein Mieter, dem PKH verweigert wird. Auf der anderen Seite ein landeseigenes Unternehmen mit Milliarden-Portfolio, das eine renommierte Krisenkanzlei engagiert.

PKH-Ablehnung: Wie dem Mieter der Rechtsweg versperrt wurde

Zwei Richter lehnten die Prozesskostenhilfe ab — und übernahmen dabei die Behauptungen der degewo-Kanzlei, ohne die vom Mieter vorgelegten Beweise zu würdigen.

PKH-Ablehnung

Richter Heinau

AG Wedding — Az. 14 C 250/19

Richter Heinau lehnte am 20. Dezember 2019 den PKH-Antrag des Mieters ab. Seine Begründung stützte sich auf drei Behauptungen der degewo-Anwältin: unbeschädigte Platten, negative Raumluftmessung und Verstoß gegen die Renovierungsvereinbarung.

Was der Beschluss nicht berücksichtigte: die vier vom Mieter benannten Zeugen für beschädigte Platten, das unabhängige Schadstoffgutachten (Anlage A7) und die existierende LG-Rechtsprechung (Az. 18 S 140/16, Az. 66 S 212/18), die eine Informationspflicht bejaht hatte.

Quelle — AG Wedding, Beschluss v. 20.12.2019, Az. 14 C 250/19

Bestätigung

Richterin Bock

LG Berlin — Az. 63 T 13/20

Richterin Bock bestätigte am 30. Januar 2020 die PKH-Ablehnung. Der Kern ihrer Begründung: Es bestehe nur eine „abstrakte" Gefahr, keine „konkrete" Gesundheitsgefährdung im Sinne von BGH VIII ZR 271/17.

Der Zirkelschluss: Ohne PKH kann der Mieter kein Gutachten finanzieren, das die „konkrete" Gefahr beweist. Ohne Beweis der konkreten Gefahr gibt es keine PKH. Damit wurde der Rechtsweg für einen Mieter gegen ein landeseigenes Milliarden-Unternehmen faktisch verschlossen.

Quelle — LG Berlin, Beschluss v. 30.01.2020, Az. 63 T 13/20

Polizei ermittelt — Staatsanwaltschaft stellt ein

Die Polizei dokumentierte den „schlimmstmöglichen Fall". Die Staatsanwaltschaft stellte mit einem Absatz ein — was das für ein Offizialdelikt bedeutet, steht unter Einstellung eines Offizialdelikts.

Ermittlung

KHK'in Tomalla

LKA 336 — Fachdienststelle Umweltstraftaten

Nahm den Fall ernst. Drei Monate lang ermittelte sie systematisch: über zweistündige Zeugenvernehmung, Beweissicherung, 27-seitiger Handelsregisterauszug (Bl. 116–142), Melderegisterabfragen zu mehreren degewo-Mitarbeitern, beantragte Fristverlängerung „um gründlich arbeiten zu können“. Ihr 3-seitiger Abschlussvermerk dokumentierte den „schlimmstmöglichen Fall“. Die Ermittlungshandlungen zielten erkennbar auf die Organisationsverantwortung der degewo — nicht auf einen einzelnen Mitarbeiter. Den Vorgang verwies sie der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung. Sechs Wochen später wurde er dort eingestellt — ohne dass der Polizeivermerk im Bescheid erwähnt wurde.

Quelle — LKA 336, Vermerk v. 08.10.2021, Bl. 104–106 d.A.

degewo — Einziger Beschuldigter

Eine einzelne degewo-Mitarbeitende Person

Beschuldigte/r im Strafverfahren — Az. 281 UJs 699/21

Im gesamten Strafverfahren wurde nur eine Einzelperson aus dem Kreis der degewo-Mitarbeitenden namentlich als beschuldigt geführt. Die Strafanzeige von RA Dr. Schüttpelz richtete sich ausdrücklich gegen „unbekannte verantwortliche Geschäftsträger" der degewo — also gegen die Organisation. Die Staatsanwaltschaft verengte die Ermittlung auf eine Einzelperson. Es gilt die Unschuldsvermutung; das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Weder die degewo-Geschäftsführung (Christoph Beck, Vorstand seit 2005), noch die Leitung des Kundenzentrums Nord, noch die Personen, die die Renovierungsgenehmigung für eine bekannte Asbestwohnung erteilten, wurden jemals als Beschuldigte geführt.

Warum ist das relevant?

Die Individualisierung der Verantwortung auf einen einzelnen Mitarbeiter ist ein bekanntes Muster: Statt die Organisationsverantwortung eines landeseigenen Unternehmens zu untersuchen, wird ein einzelner Mitarbeiter als Beschuldigter geführt — und das Verfahren dann mangels „öffentlichem Interesse" eingestellt.

Quelle — Ermittlungsakte StA Berlin, Az. 281 UJs 699/21

Einstellung

Staatsanwältin Falkenstein

StA Berlin, GSt 281 — Az. 281 UJs 699/21

Stellte das Verfahren am 18. November 2021 ein — 41 Tage nach dem Polizeivermerk. Kein Beschuldigter wurde vernommen. Der Polizeivermerk wird im Einstellungsbescheid nicht erwähnt.

Quelle — StA Berlin, Einstellungsbescheid v. 18.11.2021, Az. 281 UJs 699/21

Bestätigung

Oberstaatsanwalt Heisig

Generalstaatsanwaltschaft Berlin — Az. 121 Zs 393/22

Wies die Gegenvorstellung gegen die Einstellung am 16. Juni 2022 zurück; die vorausgehende Beschwerde hatte bereits die Staatsanwaltschaft am 23. Mai 2022 abgelehnt. Ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen „als kausale Verletzungsfolgen der vermeintlichen Tathandlung überhaupt zuzurechnen sind", ließ er ausdrücklich offen („Es kann dahinstehen") — tragend waren der als verspätet gewertete Strafantrag und das verneinte öffentliche Interesse. Bei einer Substanz, deren Folgen sich erst nach Jahrzehnten zeigen, blieb die Kausalitätsfrage damit ungeprüft.

Quelle — StA Berlin (Beschwerde, 23.05.2022); GenStA Berlin (Gegenvorstellung, 16.06.2022, Az. 121 Zs 393/22)

Keine Antwort

Dr. Rainer Frank

Externer Vertrauensanwalt seit 1. April 2021

Externer Ombudsmann der degewo und Teil des Compliance-Programms. Ein ehemaliger Mieter wandte sich 2023 — Jahre nach seinem Auszug — schriftlich an ihn, um auf seinen Fall und den Umgang der degewo mit ihm aufmerksam zu machen. Dr. Rainer Frank antwortete nicht auf den Brief.

Die Frage: Dient das Compliance-Programm den Mietern — oder der Unternehmensreputation?

Quelle — Eigene Korrespondenz, September 2023

Drei Monate Polizeiarbeit. Ein Absatz Einstellung. Warum — und welche 7 Widersprüche die Akte enthält: Das vollständige Strafverfahren →

Die Gehaltsliste

Jede Rolle in dieser Kette wurde vergütet — aus Mieteinnahmen, aus Landesmitteln oder nach gesetzlicher Besoldung. Die Zahlen sind öffentlich. Was zwanzig Jahre an der Spitze hinterlassen, zeigt die Bilanz des scheidenden degewo-Vorstands Christoph Beck.

RolleGrundlageGrößenordnung pro Jahr
degewo-Vorstand (zwei Mitglieder) Anstellungsvertrag; Offenlegung nach dem Zweiten Vergütungs- und Transparenzgesetz 283.683 € bzw. 316.813 € (Geschäftsjahr 2022, inkl. Tantieme von je 70.000 €)
Staatssekretär (Land Berlin) Besoldungsgruppe B 7 rund 141.000 € (Tabelle ab 02/2025)
Richteramt am Amtsgericht oder Landgericht Besoldungsgruppe R 1 (Vorsitz am LG: R 2) rund 57.000 bis 87.000 € (R 1, je nach Erfahrungsstufe; R 2: bis rund 94.000 €)
Amt der Staatsanwältin / des Oberstaatsanwalts Besoldungsgruppe R 1 / R 2 rund 57.000 bis 87.000 € / bis rund 94.000 €
Kanzlei EKSK Honorarvereinbarung nicht öffentlich — bezahlt von einem landeseigenen Unternehmen
degewo-Aufsichtsrat (Kontrollgremium) feste Vergütung pro Mitglied 575 bis 8.200 € (Geschäftsjahr 2022)

Bezahlt wurde in jedem Fall — unabhängig davon, ob gewissenhaft gearbeitet oder ob Fehlentscheidungen getroffen wurden. Eine Kürzung, Rückforderung oder sonstige finanzielle Konsequenz im Zusammenhang mit dem Asbest-Komplex ist in keinem der dokumentierten Vorgänge bekannt.

Die einzige öffentlich dokumentierte finanzielle Konsequenz im Umfeld dieser Liste hatte einen anderen Anlass — den umstrittenen Seitenwechsel 2003: Der Regierende Bürgermeister strich Frank Bielka die Pensionsansprüche als ehemaliger Staatssekretär. Die degewo kompensierte den Verlust. Die einzige dokumentierte Sanktion blieb damit ohne spürbare Wirkung — ausgeglichen aus den Mitteln eines landeseigenen Unternehmens. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber derzeitigen und früheren Vorstandsmitgliedern wies die degewo im Geschäftsjahr 2022 Rückstellungen von 5,2 Millionen Euro aus.

Zum Vergleich: Die am besten vergütete Rolle dieser Seite ist der Vorstand — das Amt, das Frank Bielka von 2003 bis 2014 innehatte, nachdem er als Aufsichtsratsvorsitzender an der Erhöhung der Vorstandsbezüge mitgewirkt hatte. Die am niedrigsten vergütete Rolle ist das Kontrollgremium, das den Vorstand beaufsichtigen soll.

Zur Methode

Diese Tabelle enthält ausschließlich öffentlich offengelegte Vergütungen (Vergütungs- und Transparenzgesetz Berlin) und gesetzlich festgelegte Besoldung (Besoldungstabellen des Landes Berlin). Besoldungsangaben beziehen sich auf das Amt, nicht auf einzelne Amtsträger; individuelle Stufen, Zulagen und Familienzuschläge sind nicht berücksichtigt. Gehälter von Angestellten ohne Organfunktion werden nicht geschätzt. Anwaltshonorare sind nicht öffentlich.

Einordnung: Die Ökonomie des Wegschauens — ein Kommentar →

Quelledegewo: Offenlegung der Vergütungsbestandteile der Unternehmensorgane, GJ 2022 (PDF); Besoldungstabelle R, Land Berlin, ab 01.02.2025; dbb-Besoldungstabelle Berlin (Besoldungsordnung B), ab 01.02.2025 (PDF); zu Pensionsstreichung und Kompensation 2003: taz-Berichterstattung, gerichtsfest — Belege im Profil Frank Bielka

Das geschlossene System

Jedes einzelne Element für sich lässt sich erklären. Aber in der Gesamtschau ergibt sich ein Muster:

Die politische Ebene (SPD-Netzwerk, Senatsverwaltung) kontrolliert die Unternehmensführung. Die Unternehmensführung entscheidet, das Asbestproblem nicht offensiv zu adressieren. Die Unternehmenskommunikation verbreitet irreführende Darstellungen an Medien — dieselben Narrative, die parallel im Gerichtsverfahren vorgetragen werden. Wenn ein einzelner Mieter sich wehrt, wird nicht eine Mietrechtskanzlei, sondern eine Krisenkanzlei eingeschaltet, die mit Opferumkehr und Strafandrohung reagiert. Die Zivilgerichte verweigern dem Mieter die Prozesskostenhilfe — und verschließen damit den einzigen Rechtsweg gegen ein Milliarden-Unternehmen. Die Polizei ermittelt gründlich und dokumentiert den „schlimmstmöglichen Fall". Doch die Staatsanwaltschaft stellt ein Offizialdelikt ein — 41 Tage später, mit einem Absatz, ohne den Polizeivermerk zu erwähnen. Und der externe Ombudsmann, der als Anlaufstelle für Missstände dienen soll, antwortet nicht einmal auf den Brief eines ehemaligen Mieters.

Über all dem steht die parlamentarische Kontrolle — die Instanz, die die Exekutive prüfen soll. Sie hat den Vorschlag, die betroffenen Mieterinnen und Mieter zu informieren, im Jahr 2000 im Ausschuss als Panikmache verhandelt und 2014 die Antwort des Senats im Plenum entgegengenommen, ohne dass daraus etwas folgte. Kein Glied dieser Kette verlangt eine böse Absicht: Ein Berichtsauftrag wird gekürzt, damit der Bericht zügiger vorliegt. Eine Rechtsauffassung besagt, bei bestimmungsgemäßem Umgang bestehe keine Gefährdung, deshalb erfolge keine Mieterinformation. Eine Renovierungsgenehmigung wird erteilt wie jede andere. Jedes Glied für sich ist banal — und zusammen ergeben sie ein System, das für langsamen, verteilten Schaden ohne Anzeigenden keinen Sensor besitzt: Drei staatliche Stellen zählen Asbestfälle überhaupt — LAGetSi, Landeskriminalamt und die bezirkliche Bauaufsicht —, und alle drei zählen nur, was ihnen gemeldet wird (die drei Zählstellen im Detail). Melden kann nur, wer weiß, dass es etwas zu melden gibt. Wer im Parlament dagegen sprach, steht unter „Wer abgewunken hat".

Wer gefragt hat

Die Zahlen dieser Seite stammen aus Antworten. Antworten setzen Fragen voraus.

Abgeordnetenhaus

Barbara Oesterheld

Bündnis 90/Die Grünen — baupolitische Sprecherin, MdA 1995–2006

Im Dezember 1999 fehlten die asbesthaltigen Fußbodenplatten in einer Senatsantwort. Oesterheld fragte im Februar 2000 nach dem Grund — und brachte damit die sechs Zahlen in die Akten, aus denen sich rund 62.800 Wohnungen ergeben, zusammen mit dem Satz „erfolgt keine Mieterinformation". Fünf Tage später setzte ihre Fraktion einen Berichtsauftrag durch; der Senatsbericht vom Oktober 2000 ließ den Punkt Mieteraufklärung aus.

QuellenKA 13/5262, KA 14/219, Drs. 14/179, Drs. 14/731

Abgeordnetenhaus — Opposition

Andreas Otto

Grüne — fragt seit 2012, bis heute

31 der 54 Dokumente im Parlamentsarchiv sind Antworten auf seine Fragen — mehr als die Hälfte. Otto versuchte 2013 mit einer Serie parlamentarischer Anfragen, Transparenz über das Asbestproblem der landeseigenen Bestände herzustellen. Senator Müller (SPD) im Plenum auf die Frage nach einem Sanierungsplan für 60.000 Wohnungen: „Kann ich spontan nicht beantworten.“ Die Senatsantwort auf KA 17/12300 behauptete, Mieter seien informiert worden — das LAGetSi widersprach.

Am 20. Februar 2014 rechnete er dem Senat im Plenum vor, was dessen Tempo bedeutet: „Mit Ihrer Strategie werden Sie also 150 Jahre brauchen, bis der Asbest aus den Wohnungen der landeseigenen Gesellschaften – da sprechen wir noch nicht von den privaten! – beseitigt ist.“ Drei Monate später zog er im MieterEcho die Bilanz: „Der Senat nimmt das Asbestproblem nicht ernst.“

Otto fragt bis heute: Auch die aktuellen Kernzahlen dieser Website — Drs. 19/23 946 (2025) und Drs. 19/25 368 (2026) mit 58.847 Verdachtswohnungen — stammen aus seinen Anfragen.

QuellenKA 17/12292; KA 17/12300; Plenarprotokoll 17/27; Plenarprotokoll 17/43, 20.02.2014 (Archivkopie), S. 4411; MieterEcho Nr. 367, Mai 2014

Wer abgewunken hat

Am 1. März 2000 verhandelte der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr über einen Handzettel für die Mieter asbestbelasteter Wohnungen. Abgestimmt wurde darüber nie. Beschlossen wurde ein Bericht: Die Grünen hatten ihn „vollständig" und bis zum 1. Juli 2000 verlangt — die Koalitionsfraktionen strichen das Wort „vollständig" und verschoben die Frist auf den 30. September.

Der Handzettel war der billige Weg. Die Platten herausnehmen zu lassen, heißt es im selben Protokoll, wäre für den Eigentümer eine unvertretbare finanzielle Belastung; die kostengünstigere Lösung sei, die Mieter zu informieren. Drei Abgeordnete hielten dagegen — im Inhaltsprotokoll stehen dafür die Wörter Panikmache, abwegig und absurd.

28. Januar 2000 — der Bezirk misst und warnt vor Panikmache

Zwei Wochen bevor der Fall den Ausschuss erreichte, meldete sich der Bezirk zu Wort. Die Gropiusstädter Bodenprobe stand seit dem 14. Januar 2000 in der Zeitung; am 28. Januar antwortete das Neuköllner Umweltamt mit eigenen Luftmessungen.

Bezirk 2000

Heinz Buschkowsky (SPD)

Umweltstadtrat Neukölln, Tagesspiegel 28.01.2000 — wörtlich zitiert

Gut vier Wochen vor der Ausschusssitzung warnt er in der Zeitung „vor einer Panikmache im Hinblick auf die asbesthaltigen PVC-Bodenbeläge in Wohnungen der Gropiusstadt". Anders als die Abgeordneten stützt er sich dabei auf eine eigene Messung: Sein Umweltamt hatte in drei Wohnungen die Luft geprüft und rund 100 Fasern pro Kubikmeter gefunden, bei einem Grenzwert von 500. Die Wohnungen seien „keineswegs asbestverseucht".

Diese drei Messungen bleiben nicht die letzte Erwähnung. Zwei Monate später begründet der Senat, warum 62.800 Haushalte nicht informiert werden, mit „exemplarischen Messungen des Umweltamtes Neukölln und eines speziell beauftragten Ingenieurbüros". Fallzahl und Datum nennt die Drucksache nicht; allen Merkmalen nach ist es diese.

Was eine solche Momentaufnahme nicht zeigt, stand bereits in der Meldung, die den Fall zwei Wochen zuvor öffentlich gemacht hatte: gefährdet sei vor allem, wer in seiner Wohnung selbst Hand anlege — beim Auswechseln von Teppich oder beim Verlegen von Parkett (Faktencheck Behauptung 01).

QuelleTagesspiegel, 28.01.2000; Kleine Anfrage 14/219, Antwort zu 1. Anders als die Ausschussbeiträge unten ist dies ein wörtliches Pressezitat.

1. März 2000 — der Asbest-Handzettel im Bauausschuss

Anlass war ein Einzelfall: Ein Mieter in der Gropiusstadt wollte seine Wohnung von der Wohnungsbaugesellschaft Gehag kaufen und ließ sie dafür auf eigene Kosten untersuchen. Der Gutachter fand 15 Prozent Asbest in den Flex-Platten des Fußbodens. Vorgeschlagen wurde daraufhin ein Handzettel für die betroffenen Mieter: was man mit solchen Platten tun darf und was nicht.

Ausschuss 2000

Abg. Niedergesäß (CDU)

Inhaltsprotokoll BauWohnV 14/3, TOP 4 und 5 — referiert

Er hält es für abwegig, den Eigentümern vorzuschreiben, jedem Mieter einen Handzettel über asbesthaltige Stoffe zu geben. Zunächst habe es gar nichts zu bedeuten, wenn ein Material einen Asbestanteil von 5, 15 oder sogar 25 Prozent aufweise; es verstehe sich von selbst, dass man nicht mit Axt oder Bohrer an einer Bodenplatte hantiere. Es käme auch niemand auf den Gedanken, Mietern mitzuteilen, sie sollten nicht mit der Kneifzange an elektrischen Leitungen arbeiten. Flächendeckend ausgegebene Handzettel würden nur zu Verunsicherung und Panik führen; ohnehin gebe es Grenzwerte.

Ausschuss 2000

Abg. Wansner (CDU)

Inhaltsprotokoll BauWohnV 14/3, TOP 4 und 5 — referiert

Er hält das Verteilen solcher Handzettel für absurd; dann müsse man auch auf Asbestgefahren im öffentlichen Straßengelände hinweisen, denn dort seien ebenfalls bestimmte Faserkonzentrationen festzustellen. Es wäre bloße Panikmache, mit einer Wohnfibel durch die Häuser zu ziehen und theoretisch mögliche Gefahrenpunkte auszumachen.

Ausschuss 2000

Abg. Gaebler (SPD)

Inhaltsprotokoll BauWohnV 14/3, TOP 4 und 5 — referiert

Er wendet sich gegen eine breite Asbestdebatte: Führten die Handzettel dazu, dass jeder Mieter seine Fußböden auf asbesthaltige Stoffe hin untersuche, müsse man von Panikmache sprechen. Es sei Aufgabe der Eigentümer, dafür zu sorgen, dass in ihren Immobilien keine Gesundheitsgefährdung bestehe; bei den Wohnungsbaugesellschaften könne das Land direkt Einfluss nehmen.

Von ihm stammt der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der aus dem Antrag der Grünen eine Fortschreibung des Senatsberichts von 1998 macht. Begründung laut Protokoll: damit der Bericht zügiger vorliege und nicht unnötig lang ausfalle.

Ausschuss 2000

Frau Abg. Galland (CDU)

Inhaltsprotokoll BauWohnV 14/3, TOP 4 und 5 — referiert

Zu dem von Barbara Oesterheld vorgetragenen Hinweis, entferntes Asbestmaterial lande auch einfach im Müllcontainer, merkt sie an, solche Fälle sollten zur Anzeige gebracht und nicht nur zur Begründung eines Antrags herangezogen werden.

Zwei halten dagegen, die Verwaltung bietet Nachdenken an. Abg. Holtfreter (PDS), auf dessen Antrag die Besprechung zurückgeht, sagt es klar: Der Eigentümer müsste die Mieter informieren, faktisch geschehe das aber nicht. Barbara Oesterheld bedauert, dass das Anliegen lächerlich gemacht werde — Verunsicherung entstehe gerade dann, wenn die Mieter nicht wüssten, wo sich Asbest in ihrer Wohnung befinde.

Staatssekretärin Krautzberger (SenStadt) sagt zu, man werde noch einmal darüber nachdenken und in begründeten Fällen mit den städtischen Gesellschaften über eine offene Informationspolitik sprechen. Abg. Hillenberg (SPD) begrüßt das — und bringt im selben Beitrag die Konkurrenzsituation auf dem Berliner Wohnungsmarkt ein.

Was aus der Sitzung wurde. Der Ausschuss stimmte dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu; die Besprechung erklärte die Vorsitzende für erledigt. Einen Monat später gibt der Senat die Meldungen der sechs landeseigenen Gesellschaften weiter — zusammen rund 62.800 Wohnungen — und hält fest, dass keine Mieterinformation erfolgt. Der Bericht erscheint im Oktober 2000 — die Information der Mieter kommt darin nicht vor.

QuelleInhaltsprotokoll BauWohnV 14/3, 01.03.2000 (Archivkopie), TOP 4 und 5; Drs. 14/179; Drs. 14/244. Ein Inhaltsprotokoll gibt Beiträge in zusammengefasster indirekter Rede wieder — wörtliche Zitate sind daraus nicht möglich.

20. Februar 2014 — die Asbest-Debatte im Abgeordnetenhaus

Vierzehn Jahre später beantwortet Michael Müller — damals Bürgermeister und Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, noch nicht Regierender Bürgermeister — im Plenum die Große Anfrage 17/1370 der Grünen: „Wie lange bleibt Berlin noch Asbesthauptstadt?" Für die CDU-Fraktion spricht Danny Freymark.

„Asbest ist nicht gleich Asbest, so wie es uns oftmals suggeriert wird."
„Laut dem Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen BBU ist Asbest unter 500 Fasern pro Kubikmeter im Bereich der Toleranz. Messergebnisse bestätigen, dass diese Zahl in Berliner Wohnungen nicht erreicht wird."
„Das Thema insgesamt ist vollumfänglich bekannt. Es ist ja nicht so, dass wir heute etwas Neues aufdecken."
„Von unbeschädigten Platten geht keine Gefahr aus."
„Ihr Antrag, liebe Grünen-Fraktion, hat sensibilisiert. Das ist gut und in Ordnung, aber mehr auch nicht, und deswegen werden wir diesen als CDU-Fraktion heute ablehnen."

Dieselbe Rede enthält das Gegenteil. Freymark sagt an diesem Nachmittag auch: „die Information der Betroffenen ist trotzdem richtig und wichtig", „Aufkleber allein sind nicht ausreichend, um auf so ein Thema hinzuweisen" und „Das Asbestkataster ist dabei optimal"; er nennt regelmäßige Information über Mieterzeitungen und Mieterversammlungen sinnvoll, benennt Fälle, in denen Anwohner „sehr fahrlässig informiert" wurden, und verweist auf Mietminderungsmöglichkeiten bei mangelnder Information.

Die Zahlen kommen vom Verband der Vermieter. Freymark nennt den BBU als Quelle — und dessen Vertreter Siegfried Rehberg hatte dieselbe Zahl und fast denselben Satz dreizehn Monate zuvor als Anzuhörender im Bauausschuss gesagt: Nach Abschluss der Arbeiten liege die Faserkonzentration „deutlich unter 500 Fasern pro Kubikmeter Luft", und: „Von unbeschädigten Platten in Wohnungen geht keine Gefahr aus." Worauf diese Messungen beruhen, steht weder dort noch hier. Sie belegen, wie im Parlament argumentiert wurde, nicht den Zustand Berliner Wohnungen. Wolfram Prieß (Piraten) widerspricht unmittelbar danach: Von unbeschädigten Platten gehe keine akute Gefahr aus, sehr wohl aber eine latente — die Platten könnten durch Abnutzung, durch Anbohren „oder auch ganz einfach durch den ordnungsgemäßen Gebrauch" beschädigt werden, und genau deshalb brauche es die Information.

Über eine Große Anfrage wird nicht abgestimmt. Prieß hält das im Protokoll fest — „wir behandeln hier eine Große Anfrage, und die kann man nicht ablehnen" —, und Andreas Otto (Grüne) ruft dazwischen: „Welcher Antrag denn?". Angekündigt wurde eine Ablehnung, die es verfahrensrechtlich nicht gab.

QuellePlenarprotokoll 17/43, 20.02.2014 (Archivkopie), S. 4416–4419; Große Anfrage Drs. 17/1370; zu Rehberg: Wortprotokoll BauVerk 17/23, 27.02.2013 (Archivkopie). Alle Zitate wörtlich aus den amtlichen Wortprotokollen.

22. März 2018 — der Ton der Fragestunde

Vier Jahre später steht Asbest wieder auf der Tagesordnung. Über die Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin" wird an diesem Tag ohne Aussprache abgestimmt. Verhandelt wird das Thema trotzdem — in der Fragestunde.

Harald Laatsch (AfD) stellt seine Frage ausdrücklich „angesichts der heute anstehenden Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 22 …, der ohne Debatte abgestimmt wird": ob es neue Erkenntnisse zu Asbestose-Fällen gebe, die sich eindeutig auf Wohnraum in Berlin zurückführen lassen — ausdrücklich nicht auf Arbeitsplätze. Im Protokoll folgen darauf ein Zuruf von Stefan Förster (FDP) und Lachen bei der FDP. Senatorin Katrin Lompscher antwortet: „Mir liegen aktuell keine neuen Erkenntnisse vor."

„Das war es schon? Asbest? Keine Ahnung!"

Der Zwischenruf kommt von Danny Freymark (CDU) — demselben Abgeordneten, der vier Jahre zuvor die Rede zur Großen Anfrage gehalten hatte. Auf die Nachfrage folgen Zurufe von Tom Schreiber und Sven Kohlmeier (SPD); als die Senatorin ansetzt, sie könne als für Wohnen und Bauen zuständige Senatorin nur allgemein antworten, kommt aus der CDU: „Was bauen Sie denn?" In der Sache sagt sie dann, gebundener Asbest verursache keine Erkrankungen, und bei Wohnungswechseln würden bei den landeseigenen Gesellschaften asbesthaltige Ausbaugegenstände ausgebaut.

Am Nachmittag desselben Tages nennt Laatsch seine Zahl. In einer Zwischenbemerkung sagt er, der Senat habe ihm geantwortet, es gebe „im Durchschnitt so 250 Asbestosefälle im Jahr …, die alle im Zusammenhang mit Arbeitsplatz stehen. Kein einziger steht nachweislich im Zusammenhang mit Wohnraum." Das ist seine Wiedergabe der Antwort, nicht deren Wortlaut. Otto hält ihm entgegen: „Ich weiß, dass Sie persönlich jemand sind — das haben Sie zu Protokoll gegeben —, der Asbest für eine Supersache und für unschädlich hält. Das sehen wir explizit anders."

Wie viele Menschen es betrifft, nennt Otto am selben Tag in der Debatte über die neue Bauordnung: „geschätzt 100 000 Haushalte, die heute noch auf Asbestfußboden leben".

Die Frage zählt die falsche Krankheit. Asbestose ist eine von mehreren asbestbedingten Erkrankungen — und nicht die, die bei Wohnungen im Vordergrund steht. Für die Anerkennung von Lungen- oder Kehlkopfkrebs verlangt die Berufskrankheit 4104 den Nachweis einer kumulativen Dosis von mindestens 25 Faserjahren oder eine bereits bestehende Asbestose. Beim Mesotheliom, der Berufskrankheit 4105, ist eine Mindestdosis ausdrücklich nicht gefordert; laut DGUV können dort bereits verhältnismäßig niedrige Dosen genügen, und laut WHO gibt es keinen sicheren Schwellenwert. Wer nach Asbestose-Fällen aus Wohnraum fragt, fragt nach der Erkrankung, die an berufliche Belastungsmengen gebunden ist — nicht nach der, für die kein Schwellenwert bekannt ist. Dazu kommt die Zeit: Zwischen Exposition und Erkrankung liegen bei Asbest Jahrzehnte — eine Zählung im Jahr 2018 kann deshalb kaum ein anderes Ergebnis haben.

„Nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis." Woher die Zahlen stammen, über die an diesem Tag entschieden wird, steht in den Senatsantworten selbst. Auf die Frage nach dem Bestand der landeseigenen Gesellschaften schreibt der Senat, er könne die Anfrage „nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis" beantworten, und gibt die Stellungnahme der Wohnungsunternehmen wieder — „in eigener Verantwortung erstellt". Knapp elf Monate nach dem Beschluss meldet die GESOBAU auf die Frage nach ihrem Bestand: keine Angaben. Flächendeckende Gutachten gebe es nicht.

Im Oktober desselben Jahres, in einer Wohnung in Wedding. Ein von der degewo beauftragter Gutachter nimmt Materialproben und sagt dem Mieter, es komme „ganz oft" vor, dass Mieter ihre Asbestböden selbst renoviert hätten, ohne von der Gefahr zu wissen.

QuellenPlenarprotokoll 18/24, 22.03.2018 (Archivkopie), S. 2712, 2713, 2769 und 2770; Antrag Drs. 18/0722 „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin"; Drs. 18/17 617 (06.02.2019). Zu den Berufskrankheiten: DGUV/IFA, Asbest — Berufskrankheiten (BK 4103, 4104 mit 25 Faserjahren, 4105 ohne Mindestdosis). Der Satz des Gutachters stammt aus einer Audioaufnahme vor Ort bei der Materialbeprobung im Oktober 2018 — eine andere Belegklasse als das Wortprotokoll; dokumentiert unter Fallbeispiele.

Ausschusssitzung 2000, Plenardebatte 2014, Fragestunde 2018 — wo diese Termine im Gesamtverlauf seit dem Asbestverbot 1993 stehen, zeigt die Chronologie des Berliner Asbest-Skandals.

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