Kommentar

Das EKSK-Paradoxon: Wie Johannes Eisenberg die degewo im Asbest-Skandal zerlegt hätte

Die Berliner Kanzlei EKSK (Eisenberg König Schork Kempgens) und ihr bundesweit bekannter Gründer Johannes Eisenberg gelten als unerbittliche Gegner staatlicher Übermacht — Verteidiger des Einzelnen, der Presse, der Beschuldigten. Wo Institutionen den Einzelnen erdrücken, schlägt diese Kampfmaschine des Rechts zurück.

Auf der Seite des Goliaths

Ungewöhnlich ist, auf welcher Seite diese Kanzlei im Berliner Asbest-Skandal stand: auf der des landeseigenen Wohnungsunternehmens degewo — gegen einen einzelnen Mieter. Für eine Kanzlei, die ihren Ruf im Kampf David gegen Goliath erworben hat, eine seltene Konstellation.

Doch was wäre passiert, wenn Johannes Eisenberg diesen Mieter vertreten hätte — gegen die degewo? Ein Gedankenexperiment — und sein bitterer Aufprall in der Berliner Realität.

Wofür Johannes Eisenberg steht

Eisenberg, Mitbegründer und Justiziar der taz, hat seinen Ruf im Kampf gegen die Übermacht des Staates aufgebaut. Er streitet publizistisch für die Pressefreiheit; im BND-Prozess nannte er die Ankläger „Fälscher" und die Einzelhaft seines Mandanten „folterähnlich".

Sein wiederkehrendes Motiv aber ist für diesen Fall das entscheidende. Nach der Demonstration „Freiheit statt Angst" 2009 beschrieb Eisenberg, wie Polizisten einen Demonstranten zusammenschlugen — und wie der Staat anschließend das Opfer anzeigte. Sein Satz dazu: „Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht." Er sprach vom „Korpsgeist … zum Schutze der Schläger". Genau diese Täter-Opfer-Umkehr durch die mächtige Institution hat Eisenberg über Jahrzehnte bekämpft. Man muss diesen Satz im Kopf behalten, um die Rolle seiner Kanzlei im Asbest-Fall zu verstehen.

Die fiktive Anklage: Wie Eisenberg die degewo zerlegt hätte

Wenn man die aggressive, konfrontative Rhetorik analysiert, mit der Eisenberg sonst Bundesanwaltschaften und Konzerne attackiert, lässt sich unschwer ausmalen, wie eine Klageschrift aus seiner Feder gegen die degewo ausgesehen hätte. Ein fiktiver Eisenberg hätte dem Landesbetrieb vermutlich folgende Breitseiten um die Ohren gehauen:

Mit dieser unnachgiebigen Rhetorik wäre der Fall ein bundesweites Medienspektakel geworden — ein klassischer Sieg von David gegen Goliath.

Das Paradoxon: das öffentliche Profil — und das reale Mandat

Ein solches Szenario hätte perfekt zur DNA der Kanzlei gepasst, die tief im linken, bürgerrechtlichen Milieu Berlins verwurzelt ist. Im echten Asbest-Skandal aber ging es nicht um die Verteidigung des Einzelnen: In diesem Verfahren war EKSK die Kanzlei der degewo.

Die dokumentierte Realität: das Mandat der degewo

Im Verfahren vor dem Amtsgericht Wedding vertrat EKSK-Partnerin Dr. Stefanie Schork die degewo. In einer juristisch hochgerüsteten Klageerwiderung ging die Kanzlei gegen den Prozesskostenhilfe-Antrag des finanziell unterlegenen Mieters vor — und hielt dem Asbestopfer vor, er ziehe „die Karte der Asbestbelastung". Zugleich drohte sie ihm mit Strafanzeigen: wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) an der von der degewo selbst genehmigten Renovierung und wegen der Gesprächsaufnahmen (§ 201 StGB). Aus dem Geschädigten wurde der Beschuldigte.

Die Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt (AG Wedding 14 C 250/19; bestätigt LG Berlin 63 T 13/20); die spätere Strafanzeige des Mieters gegen die degewo stellte die Staatsanwaltschaft ein. So stand der Staat auf beiden Seiten: Über Gericht und Staatsanwaltschaft erhielt der Einzelne keine Unterstützung — über die landeseigene degewo finanzierte derselbe Staat die Gegenseite des Mieters. Die Argumentation Punkt für Punkt — 12 Streitpunkte aus den Gerichtsakten: Schork vs. Zirngast.

Der Spiegel

Das Gedankenexperiment führt zu einer unbequemen Erkenntnis. Genau die juristische Wucht, die Johannes Eisenberg berühmt gemacht hat — der kompromisslose Kampf des Einzelnen gegen die Übermacht —, hätte aus diesem Asbest-Fall ein bundesweites Fanal machen können. In der Realität kam sie der Institution zugute, nicht dem Asbestopfer.

Das ist kein Vorwurf an die Wahl des Mandats: Eine Kanzlei darf vertreten, wer sie beauftragt. Es ist eine Spiegelung. „Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht" — so beschrieb Eisenberg 2009 das Handeln einer mächtigen Institution. Im Berliner Asbest-Skandal folgte das Verfahren gegen den Mieter demselben Muster — betrieben von der Kanzlei, die seinen Namen trägt.

Bleibt die eine Frage — nicht an einen einzelnen Anwalt, sondern an die Kanzlei, die das Mandat führte: Es war das genaue Gegenteil der Konstellation, die ihren Ruf begründet hat — der Landesbetrieb gegen den Mieter. War es das wert?

Einschränkung

Der fiktive Teil dieses Textes ist ein journalistisches Stilmittel (Framing durch Kontrast). Er unterstellt der Kanzlei kein reales Mandat des Mieters und keine tatsächlich gefallene Äußerung. Das reale Mandat der degewo führte Dr. Stefanie Schork, nicht Johannes Eisenberg. Die belegten Aussagen zum realen Verfahren stützen sich auf Gerichtsakten und parlamentarische Drucksachen.

Quellen