Transparenz
Über diese Recherche
Wer hinter diesem Projekt steht, welche Quellen verwendet werden und wie mit Stellungnahmen umgegangen wird.
Ausgangspunkt
Wer recherchiert hier — und warum
Dieses Rechercheprojekt wird von einem betroffenen Mieter betrieben. Der Betreiber lebte selbst in einer asbestbelasteten degewo-Wohnung und hat den hier dokumentierten Umgang mit Asbest am eigenen Fall erfahren. Das ist kein Geheimnis — es steht im Impressum und im Footer jeder Seite.
Die Betroffenheit ist der Anlass dieser Recherche, nicht ihr Ersatz für Belege. Jede Behauptung auf dieser Website stützt sich auf überprüfbare Quellen. Wo Interpretationen vorgenommen werden, sind sie als solche gekennzeichnet.
Quellen & Methodik
Quellengrundlage
Diese Recherche begann 2018 unter asbest-berlin.de und wird hier fortgeführt; warum sie überhaupt entstanden ist, steht im Beitrag Warum diese Seite existiert.
Die Recherche stützt sich vorrangig auf amtliche Primärquellen, die öffentlich zugänglich und unabhängig überprüfbar sind:
Parlamentarische Dokumente: Kleine Anfragen, Drucksachen und Plenarprotokolle des Abgeordnetenhauses von Berlin, abrufbar über das Parlamentsarchiv dieser Website und die offizielle Parlamentsdokumentation.
Gerichtsakten: Urteile, Beschlüsse und Verfahrensdokumente aus Zivil- und Strafverfahren, dokumentiert in der Rechtsprechungsübersicht und im Strafverfahren.
Ermittlungsakten: Dokumente aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, referenziert mit Blattzahlen (Bl.) der jeweiligen Akte.
Presseberichte: Artikel aus taz, Tagesspiegel, BZ Berlin und weiteren Medien. Diese dienen als ergänzende Quellen, nicht als alleinige Grundlage für Tatsachenbehauptungen.
Quellenangaben sind direkt an den jeweiligen Textstellen als Quellverweise gekennzeichnet. Das Parlamentsarchiv dient als zentraler Zugang zu den parlamentarischen Originaldokumenten.
Quellenübersicht
Die Faktenbasis in Zahlen
Diese Recherche stützt sich auf amtliche Primärquellen. Die folgende Übersicht zeigt den Umfang der dokumentierten Quellenbasis.
Parlamentarische Dokumente: 54 Kleine und Schriftliche Anfragen im Berliner Abgeordnetenhaus, Zeitraum 1992–2026. Jede mit Drucksachennummer, Fragesteller und Senatsantwort dokumentiert. Archivkopien der Originaldokumente liegen vor.
Gerichtsverfahren: Ein Zivilverfahren (AG Wedding, Az. 14 C 250/19; LG Berlin, Az. 63 T 13/20), ein Strafverfahren (StA Berlin, Az. 281 UJs 699/21; Generalstaatsanwaltschaft, Az. 121 Zs 393/22) und 8 Referenzurteile und 6 Rechtsnormen (Straf-, Zivilrecht, EU-Recht) zu Asbest im Mietrecht.
Ermittlungsakten: 172 Seiten Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Berlin, einschließlich Polizeivermerk des LKA 336 (Umweltstraftaten), Vernehmungsprotokolle und Einstellungsbescheid. 7 Widersprüche im Verfahren dokumentiert.
Unternehmensberichte: PwC-geprüfter Konzernlagebericht der degewo (2017), Börsenprospekt der Deutsche Wohnen AG (2011). Im Dokumentenarchiv als PDF verfügbar.
Gutachten & Laborberichte: Schadstoffanalyse ökoexpert GmbH, Laborbericht Competenza GmbH (Prüfbericht BL16143). Im Dokumentenarchiv als PDF verfügbar.
Faktenprüfung: 15 öffentliche Behauptungen von degewo-Verantwortlichen, der Kanzlei EKSK und der Staatsanwaltschaft — geprüft an Gerichtsurteilen, EU-Richtlinien und unabhängigen Gutachten.
Insgesamt: 38 Originaldokumente im Dokumentenarchiv, jedes als geschwärzte PDF-Datei verfügbar. Darüber hinaus Archivkopien parlamentarischer Drucksachen, verlinkt auf die offizielle Parlamentsdokumentation des Berliner Abgeordnetenhauses.
Stellungnahmen & Kontaktversuche
Umgang mit der Gegenseite
Die Positionen der degewo und anderer Beteiligter sind in diese Recherche einbezogen: im Faktencheck werden öffentliche Aussagen geprüft, in der Rechtsprechung sind gerichtliche Auseinandersetzungen dokumentiert, und die Falldarstellung Schork vs. Zirngast gibt beide Seiten wieder.
Die Einladung steht: Alle auf dieser Website genannten Personen und Organisationen können sich jederzeit über die Kontaktseite melden. Stellungnahmen werden dokumentiert und in die Darstellung aufgenommen.
Namen & Schwärzung
Wer hier genannt wird — und wer nicht
Diese Website veröffentlicht Originaldokumente. Damit stellt sich die Frage, welche Personen darin und im Text namentlich erscheinen. Die Linie folgt einer einfachen Unterscheidung: Verantwortung wird benannt, Sachbearbeitung nicht.
Namentlich genannt werden Personen, die Leitungsverantwortung tragen oder öffentlich für ihre Organisation aufgetreten sind: Vorstände und Geschäftsführung, Aufsichtsräte, politisch Verantwortliche, Pressesprecher und Unternehmenskommunikation, Amtsträger in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie die Rechtsvertretung des Unternehmens — mandatierte Kanzleien ebenso wie das hauseigene Justiziariat. Wer die Rechtsposition eines Unternehmens gegenüber einem Mieter formuliert und unterzeichnet, trifft eine Entscheidung und führt keine Sachbearbeitung aus. Ihre Rolle ist Teil des öffentlichen Vorgangs, und das Informationsinteresse an einem Gesundheitsrisiko in landeseigenen Wohnungen überwiegt hier.
Nicht namentlich genannt werden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ohne Entscheidungsbefugnis — auch dann nicht, wenn ihre Namen in Ermittlungs- oder Gerichtsakten stehen und dem Betreiber dieser Website bekannt sind. Sie erscheinen als Funktionsbezeichnung („die Sachbearbeiterin des Kundenzentrums Nord", „der Sachbearbeiter der Instandhaltung"). Der Grund: Der dokumentierte Vorgang lässt sich ohne diese Namen vollständig darstellen, während eine dauerhafte, über Suchmaschinen auffindbare Namensnennung für die Betroffenen erheblich belastend wäre. Dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, verstärkt diese Abwägung.
In den Dokumenten selbst sind personenbezogene Daten Dritter geschwärzt: Namen und Anschriften Privater, Geburtsdaten, Melderegisterauszüge, Telefonnummern, Unterschriften. Die Schwärzungen sind in die Bilddatei eingerechnet und nicht durch Entfernen einer Ebene rückgängig zu machen. Wo in einem Dokument eine Funktionsbezeichnung im Briefkopf stehen bleibt, geschieht das bewusst: Das Dokument soll als unverändertes Beweisstück erkennbar bleiben.
Diese Linie wurde am 14. August 2026 schriftlich festgelegt und auf den Bestand angewendet. Wer sich zu Unrecht genannt sieht, kann sich über die Kontaktseite melden; begründeten Einwänden wird nachgegangen.
Hinweise
Informationen & Whistleblower
Wenn Sie über interne Informationen zum Umgang mit Asbest in Berliner Wohnungsunternehmen verfügen — als Mitarbeiter·in, Handwerker·in, Gutachter·in oder in anderer Funktion — können Sie sich vertraulich an uns wenden.
Vertraulichkeit
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch ist vollständig anonyme Kommunikation möglich. Keine Angabe wird ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht.
Kontakt: kontakt@berliner-asbest-skandal.de
Jede dokumentierte Information — ob von Betroffenen, Insidern oder öffentlichen Quellen — trägt dazu bei, den systematischen Umgang mit Asbest in Berliner Wohnungen aufzuklären.